RE: Suche nach Hehlerware

#1 von Fritzl ( gelöscht ) , 17.07.2005 16:19

Hallo zusammen,

am 1. April 1996, habe ich mir meine Foto-Ausrüstung klauen lassen.

Im wesentlichen waren dies meine geliebte
MINOLTA XD-7, chromfarben, Serien-Nr.: 2183538
MINOLTA Makro MD Zoom 35-135/3,5-4,5, Serien-Nr.: 1023424
MINOLTA Auto Electroflash 320X
YASHICA T4, silberfarben, mit Datenrückwand und Etui, Serien-Nr.: 095724
AKO Fototasche, Filter, Stativ, usw.

Ich werde heute noch krank, wenn ich daran denke.

Von einem Arbeitskollegen habe ich jetzt erfahren, daß es "irgendwo" im Internet eine Homepage geben soll, mit der man, anhand der Serien-Nummern, nach vermißten Gegenständen fahnden kann.

Hat jemand schon von dieser site gehört oder hat mir jemand einen weiteren Tip?
Ich selbst kenne nur das Alarm-System von Google.
Bin für jeden Hinweis dankbar.

Gruß Fritz



Fritzl

RE: Suche nach Hehlerware

#2 von steffens , 17.07.2005 17:16

Ich glaube auf der Homepage von AC-Foto habe ich so eine Liste mal gesehen. Gabs auch mal einen Thread dazu /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />.



 
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RE: Suche nach Hehlerware

#3 von *mb* , 17.07.2005 17:45

Zitat von steffens
Ich glaube auf der Homepage von AC-Foto habe ich so eine Liste mal gesehen. Gabs auch mal einen Thread dazu /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />.


Stimmt, es war bei AC-Foto und zwar hier. Unter "News & Info" und dann unter "Geklaut"..



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RE: Suche nach Hehlerware

#4 von Dimage-Kalle , 17.07.2005 18:41

Hallo,

hier der Link zur Seite.

geklaut

Gruß /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />

Dimage-Kalle



 
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RE: Suche nach Hehlerware

#5 von fotoaap ( gelöscht ) , 18.07.2005 08:59

Hallo Dimage-Kalle,
ich habe am letzten Freitag bei Foto-Markt in Kirchheim-Teck ein MD-Objektiv verkauft. Ich mußte dafür unterschreiben. Die Verkäuferin kommentierte diese "Unannehmlichkeit" damit, daß letztens ein paar junge Männer Geklautes an sie verkauft hätten. Frag doch mal dort an! Viel Glück!
Gruß Fotoaap



fotoaap

RE: Suche nach Hehlerware

#6 von ingobohn , 18.07.2005 09:04

Auch eine Unterschrift hilft da nicht viel. Helerware ist Hehlerware. Falls Du bei dem Laden ein Objektiv kaufst, was unterschriftlich vom Verkäufer als Nicht-Hehlerware deklariert wurde und die Polizei taucht auf und weist nach, daß es doch Hehlerware ist, mußt Du Dein Objektiv abgeben und das Geld ist futsch. Egal, ob der Laden eine Unterschrift vom Vorbesitzer hat oder nicht.



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RE: Suche nach Hehlerware

#7 von fotoaap ( gelöscht ) , 18.07.2005 09:13

@ingobohn
Ich habe nicht ge-kauft sondern ver-kauft.
Du hast aber recht, die Unterschrift nützt auch dem Laden nichts.
Interessant fand ich nur den Kommentar und deshalb der Hinweis an Dimage-Kalle. Manchmal ist die Welt so klein...
Gruß Fotoaap



fotoaap

RE: Suche nach Hehlerware

#8 von gerrica ( gelöscht ) , 18.07.2005 09:16

Hallo ibo,

vielleicht kann ich mich aber am Vorbesitzer schadlos halten!?

Gruß Gerald



gerrica

RE: Suche nach Hehlerware

#9 von ingobohn , 18.07.2005 10:31

Nein, denn Hehlerware bleibt Hehlerware und wird - sofern sie von der Polizei sichergestellt und dem ursprünglichen Besitzer zugeordnet werden kann - beschlagnahmt und dem Besitzer übergeben. Weder Du noch der Laden werden dafür irgendwie entschädigt.



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RE: Suche nach Hehlerware

#10 von hahe , 18.07.2005 10:47

Zitat von ingobohn
Nein, denn Hehlerware bleibt Hehlerware und wird - sofern sie von der Polizei sichergestellt und dem ursprünglichen Besitzer zugeordnet werden kann - beschlagnahmt und dem Besitzer übergeben. Weder Du noch der Laden werden dafür irgendwie entschädigt.


Das stimmt - glaube ich - nicht so ganz.
Es gibt da noch den gutgläubigen Erwerb:

http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html



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RE: Suche nach Hehlerware

#11 von ingobohn , 18.07.2005 12:34

...das würde aber bedeuten, daß jede Hehlerware, die ich erwerbe, von mir behalten werden kann, sofern ich "guten Glaubens" bin. Und jetzt beweis mir mal das Gegenteil... /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" /> Ein typischer, juristischer Gummiparagraph, der Raum läßt für
1) viele Interpretationen und
2) viele Anwälte und
3) viele Gerichtstermine und
4) viele Anwaltsrechnungen

Bei einem Objektiv, das vielleicht 100,- Euro gekostet hat - wer von uns will das riskieren?



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RE: Suche nach Hehlerware

#12 von hahe , 18.07.2005 13:24

@ Ingo

Das Recht ist voll mit idiotischen Bestimmungen.
Wenn wundert es dann noch, wenn wir mit Juristen überschwemmt werden.



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RE: Suche nach Hehlerware

#13 von ingobohn , 18.07.2005 13:38

/laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />



ingobohn  
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RE: Suche nach Hehlerware

#14 von NicoSRT 303 , 18.07.2005 17:10

ALso als einer von denen, die sich mit den "idiotischen Bestimmungen" auskennen, kann ich euch sagen: Wer HEhlerware kauft, guckt immer in die Röhre. Denn: Bei geklauten Sachen gibt es keinen gutgläubigen Erwerb (Wer ein BGB zuhause hat: § 935). An gestohlenen Sachen kann niemand Eigentum erwerben, der Eigentümer, dem die Sachen gestohlen wurden, bleibt immer Eigentümer. Das steht auch auf dem Link von "hahe" zu dejure, nur etwas weiter unten: Es bewahrheitet sich also doch mal wieder eine alte Juristenweisheit: Immer auch etwa zwei-drei Normen rund um die gesuchte Norm nachlesen, da findet sich noch immer was, was man gebrauchen kann. ;-)

In diesem Sinne: Du bleibst Eigentümer der Sache, egal wieviele Leute das dem Dieb und dann dem Erwerber und wiederum dem Erwerber (und so weiter) abkaufen - es bleibt Deine Fotoausrüstung.

Einfaches Beispiel: Dir wird die Ausrüstung von A geklaut, der verkauft sie an B für 500 Euro, da findet sie die Polizei. Du kriegst Dein Zeug von der Polizei zurück, B mag zwar gutgläubig gewesen sein (wußte also nicht, daß A nicht der Eigentümer der Ausrüstung war), das hilft ihm aber nicht wegen 935 BGB. Was geht: Er kann sich das an A bezahlte Geld zurückholen. Aber wenn der nichts mehr davon hat, sieht's schlecht aus.

Alles klar? Beste Grüße - Nico

Ansonsten: Von der Versicherungssumme eine Dynax 5D kaufen... ;-)



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RE: Suche nach Hehlerware

#15 von klaga , 18.07.2005 18:10

@NicoSRT 303
das ist auch meine Ansicht man kann nie Eigentümer einer gestohlenen Sache werden.

Aber mal angenommen der Dieb schmeisst die Sachen weg.Sie werden vom Finder zum Fundbüro gebracht, (werden Fundstücke dort mit der Polizei abgeglichen)und dann nach der Aufbewahrungsfrist versteigert.
Bin ich dann der rechtmässige Besitzer?

Klaus



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