RE: Rückgaberecht bei ebay

#1 von ingobohn , 04.11.2004 19:51


Wer bei eBay Waren von einem gewerblichen Anbieter ersteigert, kann das Geschäft binnen zwei Wochen widerrufen - oder, wenn eine ordnungsgemäße Belehrung über die Verbraucherrechte fehlt, sogar noch eine ganze Zeit danach.


Mehr gibt's hier zu lesen.



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RE: Rückgaberecht bei ebay

#2 von xray ( gelöscht ) , 04.11.2004 20:53

Hierzu wären zum besseren Verständnis noch einige §§ des BGB zu empfehlen... nämlich die hier einschlägigen:

§ 312b Fernabsatzverträge

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

und dann noch zur Erläuterung des Begriffs "Auktion", der ja hier entscheidend war (nämlich dahingehend, dass es sich bei Ebay-"Auktionen" rein rechtlich eben nicht um solche handelt), § 156 Vertragsschluss bei Versteigerung

Allerdings wird die Abgrenzung zwischen "Unternehmer" und "Verbraucher" als Verkäufer bei Ebay noch streitig bleiben, da werden wohl einige "Profiseller" versuchen, sich als Privatverkäufer auszugeben...

vediamo.

mfG
Flavio



xray

   


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