"ohne Rücknahme" kann sich nur auf die Rücknahme von einwandfreien Artikeln beziehen. Rechtlich trittst du vom Kauf zurück, da der Artikel einen Mangel hat, also die zugesicherten Eigenschaften nicht hat und der Verkäufer nicht nachbessern kann bzw will. Das kann niemand ausschließen... Der einzige Pferdefuß ist, dass du bei einem Kauf von privat eigentlich die Nachweispflicht hast, dass der Artikel bei Übernahme schon mangelhaft war - deswegen ist es so wichtig, gegen die vielen quasi-gewerblichen Verkäufer vorzugehen, die sich als private ausgeben.
Falls dein VC-7D der ist, der bei E-Bay für gut 42¤ wegging: Der Disclaimer dieses Verkäufers ist Bullshit und damit rechtlich angreifbar, außerdem verkauft er regelmäßig mehrere Artikel gleicher Art (6 Akkus, mehrere Scanner, gleichartige Zooms etc) in sehr kurzer Zeit, dürfte deswegen als gewerblich einzuordnen sein. Der Junge prellt also nicht nur dich um deine Rechte, denn als gewerblicher Verkäufer hätte er die Nachweispflicht, dass der Artikel einwandfrei war, sondern er prellt auch das Finanzamt. Spätestens der Hinweis auf diesen Umstand hat bisher noch jeden Kleingangster handzahm gemacht.
Allerdings verstehe ich nicht so ganz, wieso man bei solchen Leuten kauft, denn man kann das ja alles sehen. Wenn dir ein ungewaschener Trottel in ausgebeulten Jeans an der nächsten Ecke einen Gebrauchtwagen andrehen will, aber nur, wenn du ihm ohne Fragen das Geld in die Hand drückst, fällst du doch auch nicht drauf rein.