Hallo zusammen, ich bin neu hier in diesem Forum und eigentlich Minolta-Fan, wie man an meinem Namen sieht (die SRT101 war meine erste Spiegelreflex). Aber so langasm komme ich ins Grüblen, wenn ich hier die Beiträge zum Anti-Shake-Feature der A1 verfolge. Mein A1 ist jetzt vier Wochen alt und exakt der gleiche Fehler, den Dimage-Kalle beschreibt, ist aufgetreten: nach dem einschalten blinkt die anti-shake-Taste für ca. 10 sec und auf dem Display sieht man, wie das Bild vibriert. Dazu sind häßliche Geräusche zu vernehmen... Frage an die Moderatoren: Ist dieser Fehler als "Serienfehler" bei Minolta bekannt? Was tut Minolta dagegegen? Offensichtlich ist ja meine A1 kein Einzelfall... Frage an die juristisch Versierten: Steht mir das Recht auf - Rücktritt vom Kauf - Gestellung eines Neugräts - oder nur auf Nachbesserung (was dann ja, wie ich gelesen habe, bei Minolta üblicherweise 6 Wochen dauert) zu? Gruß und Dank
Zitat von Andy_srt101Frage an die juristisch Versierten: Steht mir das Recht auf - Rücktritt vom Kauf - Gestellung eines Neugräts - oder nur auf Nachbesserung (was dann ja, wie ich gelesen habe, bei Minolta üblicherweise 6 Wochen dauert) zu?
Hallo und Willkommen im Forum!
Ganz einfach, zunächst steht Dir nur die Nachbesserung zu. Außerdem denke ich, dass die lange Wartezeit von Dimage-Kalle eher eine Ausnahme war. Denn sonst ist der Service schneller. Ob es ein Serienfehler ist kann ich nicht sagen, ich denke eher nicht. Denn sonst würden ja noch mehr User darüber klagen (es gibt hier ja so einige).
Ein Info am Rande: in der neuen "Photographie" wurde der (Telefon-)Service verschiedener Kamerahersteller kurz angetestet. Hier schnitt Minolta sehr gut ab.
Die Berichte über guten und auch schnellen Service bei Minolta-Bremen nehmen zu! /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />
ZITATSteht mir das Recht auf - Rücktritt vom Kauf - Gestellung eines Neugräts - oder nur auf Nachbesserung (was dann ja, wie ich gelesen habe, bei Minolta üblicherweise 6 Wochen dauert) zu?[/quote]
Eigentlich hat der Kunde im Gewährleistungsfall das Wahlrecht zwischen Austausch und Reparatur. Allerdings kann der Verkäufer anscheinend bei "Unverhältnismäßigkeit" die für ihn günstigere Variante wählen. Da ist das Gesetz mal wieder etwas schwammig. /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" /> Der Verkäufer ist übrigens immer verantwortlich bei Gewährleistungsfällen - und nicht der Hersteller (hier Minolta). Falls man sich direkt an den Hersteller wendet, der das als Garantieleistung abwickelt, kann es durchaus zu Problemen kommen, wenn man später doch noch Ansprüche an den Verkäufer hat.
Soviel ich aber weiss, muss der Kunde dem Händler erst eine dreimalige Reparatur zugestehen. Erst wenn das nicht erfolgreich war, kann er auf Austausch, Wandlung o.ä. bestehen. (Bin mir aber nicht sicher, bin kein Rechtsexperte.)
Eigentlich hat der Kunde das Recht auf Wahl zwischen Austausch und Reparatur. Aus Kostengründen (Verhältnismäßigkeit) kann der Verkäufer aber bis zu ZWEI Reparaturversuche durchführen. Danach kann der Kunde dann Minderung oder Wandlung verlangen. Siehe z.B. hier: http://www.werkzeug-news.de/news/news11203...e/garantie.html
Es gibt aber noch etliche weitere Quellen im Netz.
Ergänzung (hatte ich leider vergessen): Seit 01.01.2002 gilt ein neues Gewährleistungrecht - eventuell hat sich das bei dem einen oder anderen noch nicht rumgesprochen /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />
Zitat von BeHoEigentlich hat der Kunde das Recht auf Wahl zwischen Austausch und Reparatur. Aus Kostengründen (Verhältnismäßigkeit) kann der Verkäufer aber bis zu ZWEI Reparaturversuche durchführen. Danach kann der Kunde dann Minderung oder Wandlung verlangen. Siehe z.B. hier: http://www.werkzeug-news.de/news/news11203...e/garantie.html
Es gibt aber noch etliche weitere Quellen im Netz.
Dank schon mal! Nach allem, was ich zwischenzeitlich gelesen und diskutiert habe, scheint die Ansicht von BeHo zutreffend zu sein. Im schlimmsten Fall ist wohl der Händler der Dumme: bis zu sechs Monate nach dem Kauf wird davon ausgegangen, dass der Mangel "im Keim" schon beim Kauf vorlag; die Beweispflicht, daß das nicht so war. liegt beim Händler. Bis dahin müßte er also die Kamera ersetzen oder den Rücktritt vom Kauf akzeptieren - u.U. bleibt er dann auf einer kaputten Kamera sitzen und muß das Geld erstatten! Ob er dann was von Minolta zurückbekommt? Nach der Sechsmonatsfrist ist die Beweispflicht umgedreht: da muß der Käufer nachweisen, daß bei Kauf schon der Mangel existierte. Nur dann hat er Anspruch auf Gewährleistung, sprich der Händler muß für den Schaden aufkommen.
"Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Herstellers; er kann sie so ausgestalten, wie er möchte. (z.B. Minolta mit einer Garantiezeit von 1 (! Jahr).
@Andy_srt101: ZITATBis dahin müßte er also die Kamera ersetzen oder den Rücktritt vom Kauf akzeptieren[/quote] Stimmt nicht ganz. Richtig müsste es heißen: Bis dahin müßte er also die Kamera ersetzen oder reparieren (max. 2 Versuche).
Falls beides nicht möglich ist, hat der Kunde dann das Recht auf Wandlung (Geld zurück gegen Rückgabe der Ware) oder Minderung (Preisnachlass und Behalten der mangelhaften Ware).
ZITATIm schlimmsten Fall ist wohl der Händler der Dumme[/quote]
Aber wohl wirklich nur im für den Händler schlimmsten Fall - normalerweise hat der ja wieder Ansprüche gegenüber dem Hersteller und er wird meistens sowieso die Ware (zumindest im Technikbereich, von dem wir hier reden) zur Reparatur bzw. zum Umtausch an den Hersteller weiterleiten (läuft z.B. gerade so mit meiner defekten A2).
Ansonsten stimmen Deine Feststellungen - vor allem das mit der Beweislastumkehr. Ich stelle mir das wirklich "einfach" vor, einem sich querstellenden Händler beweisen zu müssen, dass ein vor z.B. 18 Monaten gekauftes Gerät auf Grund eines Herstellungsfehlers plötzlich nicht mehr richtig funktioniert /huh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="huh.gif" /> .
Heute ist die Kamera an den Händler zurückgegangen - er verspricht eine kurze Bearbeitungszeit und hält es für wahrscheinlich, mir ein Ersatzmodell stellen zu können...
Meine funzt seit Oktober 2003 - und ich habe sie nicht nur im Schrank stehen, sondern schon rund rund 8000 Fotos geschossen. Ich glaube ernsthaft, dass ich zur überwiegenden mehrheit gehöre, was denen, die ein problem haben, aber auch nicht weiterhilft!
Kann es sein, dass ihr (Alex und Heiner) anti-shake nicht verwendet oder nur äußerst sporadisch einschaltet? Ich habe auch nicht viel damit fotografiert; war wahrscheinlich nie länger als 15 min an...
<<<seit Oktober 2003 - und ich habe sie nicht nur im Schrank stehen, sondern <<<schon rund rund 8000 Fotos geschossen.
Stimmt das mit den 8.000 Fotots in 7 Monaten oder meinst Du 800?
Falls 8.000, dann spricht das eindeutig für die Qualität der Kamera von wegen Billig-Plastik-Knipse-Vorurteile etc. pp. Man sollte meinen, dass eine Dynax 7 das dann mechanisch auch verkraftet?! Ich bin positiv überrascht.
Wie würdest Du den Einfluss der 8.000 Fotos auf die Qualität Deiner Bilder beurteilen? Ist ein Lerneffekt bzw. Erfahrungseffekt aufgrund der hohen Bildanzahl eingetreten oder würdest Du eher sagen, dass dem aufgrund des kurzen Zeitraumes, in dem die Fotots entstanden, nicht der Fall war?
Ich bin tendenziell der Meinung, dass seit Verbreitung der Digicams und der damit verbundenen Möglichkeit des "kostenlosen" und unkomplizierten Testens/Fotografierens die Bildqualität der Fotoamateure gestiegen ist (schnellerer Erfahrungseffekt)- entgegen dem häufigen Vorurteil, dass digitales Fotografieren dazu verleitet, bedachtlos und ohne Qualität zu knipsen.