ZITAT(MissSilver @ 2009-08-08, 13:31) Leider hat der Verkäufer Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, aber normalerweise sollte dies ja nicht gelten, wenn die Kamera nicht der Beschreibung entspricht.[/quote]
Ja, völlig unabhängig davon, was da steht und was davon ggfs. wirksam oder unwirksam ist (Garantie und Gewährleistung sind z.B. schon mal zwei unterschiedliche Dinge), ist ein Verkäufer gesetzlich verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Mängel der Ware nicht zu verschweigen. Wenn er keine Ahnung vom Zustand hat, darf er nicht schreiben, daß die Kamera in Ordnung ist, sondern kann sie höchstens noch als defekt oder ungetestet verkaufen. In der Regel wird auch eine fehlende Zustandsbeschreibung als implizite Aussage "funktionstüchtig" ausgelegt, denn als Verkäufer darf man davon ausgehen, daß jemand, der etwas verkauft, weiß, was er verkauft und insofern den Zustand (wenn auch vielleicht nicht in jedem Detail) kennt - und da Mängel nunmal genannt werden müssen... Ob man es aber bei fehlender Zustandsbeschreibung darauf ankommen läßt, ist eine andere Frage - ich nehme normalerweise Abstand von solchen Angeboten.
Natürlich kann ein privater Verkäufer ausschließen, daß jemand, nur, weil er es sich plötzlich anders überlegt, einen Artikel einfach so zurückgeben kann. Das wäre ja sonst auch unfair dem Verkäufer gegenüber.
(Einschub: Ein gewerblicher Anbieter kann das nicht, wenn Du den Artikel im Internet oder per Telefon gekauft hast. Hier hast Du (fast) immer die Möglichkeit, die Ware bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware und Belehrung durch den Händler über Deine Rechte (je nachdem, was später eintrifft) ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Das gilt auch bei eBay-"Auktionen", da sich dabei nicht um Auktionen im eigentlichen Sinne handelt. Kaufst Du einen Artikel beim "Händler um die Ecke" über die Theke, dann gibt es ein solches Umtauschrecht nicht.)
Umgekehrt ist der Verkäufer verpflichtet, auch das zu liefern, was er angepriesen hat. Und wenn er Dir eine nicht funktionstüchtige Kamera schickt, dann ist das eben nicht die Kamera, die er beworben hat, ganz genauso, als hätte er Dir einen falschen Artikel geliefert. In so einem Fall kannst Du immer vom Kauf zurücktreten, denn der Verkäufer wird Dir das, was er beschrieben hat, ja nicht liefern können, kann also seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen. Da in diesem Fall das Verschulden auf Seiten des Verkäufers liegt, muß er sogar die Protokosten in beiden Richtungen übernehmen, denn Du kannst ja nichts dafür, wenn er einen Fehler macht und die Ware nicht richtig testet oder beschreibt.
(Wieder anders sieht es aus, wenn die Ware auf dem Postweg beschädigt wird oder verloren geht. Dafür kann ja der Verkäufer nichts (außer bei schlechter Verpackung).)
Ansonsten wünsche ich Dir auch, daß Du bald zu einer schönen Kamera kommst - laß mal was von Dir hören. :-)
Viele Grüße,
Matthias