ZITAT(Dennis @ 2009-03-23, 0:43) Also *weiß* von Euch auch niemand nichts genaues nicht...
Ich *denke* auch, dass ich das darf - aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nicht, dass es da dann doch noch so einen speziellen Paragraphen gibt, oder ein Gerichtsurteil. Auch nach längerem googeln habe ich nichts dazu gefunden.
Es handelt sich um einen Produktionsbetrieb von Spanplatten - einen der ganz großen in der Branche. Die haben hier wohl auch Ärger mit einer Bürgerinitiative, und sind daher etwas allergisch gegen Fotografen. Und natürlich fotografiere ich auch Details, zB die Abgasanlage im Licht der untergehenden Sonne. Das, was ich von der Straße aus sehen kann, kann kein Geheimnis sein.
Naja, die Bilder habe ich ja trotzdem im Kasten :-)[/quote]
Ich hatte mal so etwas Ähnliches, da ging es um ein großes MediaMarkt (oder Metro) Zwischenlager, das sehr gut beleutchtet ein schönes Motiv zum Sonnenuntergang ab gab.
Da kam auch ein Kollege des Wachdienstes und forderte mich auf das zu unterlassen. Allerdings eskalierte das sehr schnell da er (ohne sich selbst auszuweisen) direkt forderte ich möge mich identifizieren und ich hätte kein Recht die Anlagen abzulichten. In diesem Fall war ich mir sehr sicher auf öffentlichem Grund zu stehen, also auch im Recht zu sein.
Na ja, er hat dann verscuht mir mein Stativ (nebst Kamera) wegzunehmen, was ich versucht habe zu unterbinden (und auch unterbunden habe), in dieser Zwischenzeit oder schon vorher hat einer seiner Kollegen dann schon die Polizei gerufen die dann, rechtzeitig bevor das kleine Handgemenge aus dem Ruder lief, eingegriffen hat…
Die beiden Beamten waren dann erstaunlich kooperativ und auch im Bilde was die Rechtslage angeht, was mir sehr geholfen hat. Erstmal hat der Beamte direkt festgestellt das der Wachmann sobald er sich auf öffentlichem Grund befindet keine erweiterten Sonderrechte mehr hat, sondern nur noch die so genannten "Jedermannrechte". Er ist also nicht befugt eine Identifikation einzufordern oder Eigentum zu "beschlagnahmen".
Konsequenz daraus war das er mich angezeigt hat und ich ihn. Ich ihn wegen Nötigung und er mich wegen Hausfriedensbruch. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruch ist wegen Nichtigkeit eingestellt worden, wegen der Nötigung hat er ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen (kein öffentliches Verfahren, einfacher Richterbeschluß. Ich habe aber doch ein paar Stunden mit einem Anwalt verbracht (auf Kosten meiner Rechtsschutzversicherung), der auf Medienrecht spezialisiert war/ist. Er meinte grundsätzliche Aussage (in Deutschland) steht:
Alles was von öffentlichem Grund sichtbar ist und nicht Persönlichkeitsrechte bzw. die "nationale Sicherheit" tangiert ist gestattet abzulichten und wird in 95% aller Fälle zugunsten des Fotografierenden entschieden. Aber sicher sein kann man da wohl nie, den 5% sind 5% und den Ärger hat man trotzdem.
Unser Rechtsverdreher hier im Hause hatte mir der Zeit einige Artikel aus der Fachpresse kopiert und zum Lesen gegeben, ich habe Gestern Abend schon gesucht sie aber noch nicht gefunden. Sollte ich sie wieder finden (was ich schwer annehme, da ich sie bewußt nicht geschreddert habe), stelle ich die hier gern mal ein.
Mark
Der Optimist ist meist genauso im Irrtum wie der Pessimist, aber er ist glücklicher dabei.
Kurt Neff