@Ulmer.Spatz
ZITATDas Gerät wurde von mir vor ca. 5 Monaten als gebraucht gekauft. Rechnung / Garantierunterlagen habe ich keine.[/quote]
Dann hast Du noch Gewährleistungsansprüche (Gebrauchtwaren ein Jahr) - die Frage ist natürlich, ob Du sie ohne Unterlagen durchsetzen kannst.
Es müßte aber eigentlich genügen, wenn Du den Kauf nachweisen kannst (z.B. über ebay-Bewertungen, o.ä.)
Wenn Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, ist dieser nur dann wirksam, wenn er
a) korrekt formuliert war und
b) von einem Privatverkäufer stammt (und es gibt sich mancher Gewerbliche als Privat aus, eben aus diesem Grund...)
Dir ist ein mangelhaftes Gerät verkauft worden. Der Mangel ist m.E. ein zu schwach dimensioniertes Bauteil, das irgendwann den "ERR58" verursachen wird.
Ein Mangel muß noch lange kein Defekt sein. Ich weiß, daß es in diesem Forum Juristen gibt, die das anders sehen. Ich jedenfalls habe mich mit dieser Meinung und Argumentation erfolgreich durchgesetzt. (Allerdings hatte ich den Händler auf meiner Seite, weil ich auch noch innerhalb der Garantie war, nach deren Ablauf hätte der Händler nämlich wegen der Gewährleistung den "Schwarzen Peter" gehabt. Aber das bestätigt dies ja gerade)
ZITATUnd wenn ich so die Berichte hier im Forum lese frage ich mich, wie bei Runtime die Kosten verrechnet werden. Das ein Mal wird voll
zulangt, das andere mal werden umfangreiche Sturzschäden völlig kostenlos repariert. Wir hier gewürfelt?[/quote]
Offensichtlich! Man sollte hier aber im Auge behalten, daß die kostenlose Beseitigung eines Sturzschadens reine Kulanz ist.
Nur steigert eine solche kostenlose Reparatur hier in diesem Forum leider sofort (zu unrecht) die Erwartungshaltung...
Und ich bleibe dabei: Die Entscheidung für Kulanz hängt sicherlich von vielen Faktoren ab, auch mit davon ab, wie man Runtime gegenübertritt.
(Und jetzt soll sich bitte niemand, bei dem Kulanz abgelehnt wurde, auf die Füße getreten fühlen. Mit entscheidend ist sicherlich auch, was der "Gegenüber" grad für einen Tag hat oder hatte.)
@archisch
ZITATIch habe wahrscheinlich den Fehler gemacht, das Anschreiben auf meinem Firmenfbriefbogen zu schreiben.[/quote]
Das halte ich in der Tat nicht für abwegig...