ZITATIch versuche es jetzt noch mal gaaaanz langsam:
Wenn Du bei Deiner Steuererklärung Deine Rechnungen angibst, als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, dann kann Dich das FA nicht wegen Steuerhinterziehung belangen. Soweit klar?
Die Frage ist nur, warum willst Du eine Rechnung schreiben? Wenn ich meinem besten Kumpel einen Gefallen tue, und er mir dafür ein Bier zahlt, stelle ich ihm auch keine Rechnung aus.
Wenn Du es jetzt immer noch nicht verstanden hast, dann rate ich Dir dringend davon ab, Geld zu verlangen, dann kannst Du auch nichts falsch machen.[/quote]Danke, Dennis.
ZITATUnd - das wurde oben auch schon erwähnt, aber es ist sehr wichtig -, daß Du, wenn Du als Privatmann etwas in Rechnung stellst, keinesfalls die Umsatzsteuer (also diese 19% oder 7%) ausweisen darst (wie es auf Rechnungen von Gewerblichen erforderlich ist)! Einfach nur den Betrag nennen, den Du verlangst und fertig. Ich an Deiner Stelle würde sogar noch in der Rechnung erwähnen, daß Du Privatmann bist, damit gar nicht erst Fragen aufkommen. Und diese Einnahmen natürlich dem Finanzamt gegenüber angeben, dann kann Dir eigentlich nichts passieren. Natürlich gibt es Rahmenbedingungen für solcherart Einkünfte, die Du einhalten solltest - dazu müßten Dir die Beamten im Finanzamt alle Informationen kostenlos geben können, wenn Du sie gezielt darauf ansprichst.[/quote]
Danke, Matthias.
ZITATEin Beispiel, aber keine Anleitung oder zu befolgende Regel oder ratschlag, und ich bin nicht vom Steuerfach, lehne also jegliche Verantwortung ab:
Ein Freund hat lange Jahre eine seriöse Aktfoto website mit seinem Namen, Wohnort und seinem Foto betrieben und keinerlei Gewerbe angemeldet gehabt. Er hatte Einnahmen aus Foto-CD Verkauf aber deutlich mehr Ausgaben (Modellhonorare, Annoncen, Material), für sich selber hat er das notiert für seine eigene Bilanz (und für seine Frau, die ab und an den Hahn zugedreht hat, wenn's zu teuer wurde), aber nie dem Finanzamt vorgelegt. Irgendwann alsdas Geschäft Umsatz brachte, hat er fürs Finanzamt die Einnahme/Überschuß-Rechnung gemacht, und später auf eigene Veranlassung einen Gewerbeschein geholt (ohne IHK etc. zu zahlen) aber nur, um eine Steuernummer zu haben, da er öfter Annoncen aufgab um Modelle zu suchen, da ist es seriöser eine gewerbliche Anzeige aufzugeben, und dafür wird oft die UST-Nr. verlangt. Wenn Du nur gelegentlich fotografierst, würde ich Einnahme/Überschuß führen und das dem FA anzeigen, mehr erstmal nicht. Solang Du was angibst, wirst Du sicher keinerlei Stress mit dem FA bekommen. Ich würde die erste Abrechnung Deinem FA Beamten persönlich vorlegen, und fragen, ob das so OK ist, FA beamte sind zur Auskunft/Beratung verpflichtet (natürlich nicht einen halben Tag lang, aber paar Minuten sind immer drin), dann weißt Du fürs nächste Jahr ob Du so weitermachen kannst, eigentlich ganz simpel.[/quote]
Danke, fotoloft.