ZITAt (Sonnenkind @ 2007-08-13, 16:06) @berlac
Peanuts hat aber schon recht, eine Garantie"verlängerung" gibt es in der Tat nicht.
(@ Peanuts: Und Du brauchst nicht so zu tun, als wüßtest Du nicht, was er meint... /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" /> )
Es gibt eine neue Garantie auf die durchgeführte Reparatur und die verwendeten Teile.
Es kann ja sein, daß Dir Runtime erklärt hat, die Garantie erstrecke sich auf das Komplettgerät, aber Du weißt ja, bei allem was Du nicht schriftlich hast...[/quote]
Mir hat man auf Nachfrage Garantie auf Komplettgerät telefonisch bestätigt und die nachfolgende Reparatur verlief dann auch problemlos. Allerdings war natürlich das Einstellrad der selbe Fehler. Da müsste ich nochmal den zeitlichen Verlauf nachsehen, wann was in welchem Garantiezeitraum behoben wurde. Ansonsten gilt natürlich was schriftlich in den Reparaturbedingungen steht und das weiß ich ehrlich gesagt jetzt auch nicht genau. Ist aber im Prinzip jetzt auch egal, denn die Garantie ist definitv abgelaufen.
ZITAt (Sonnenkind @ 2007-08-13, 16:06) ZITATStellt sich die Frage, soll ich es über die Gewährleistung des Versandhändlers versuchen, oder eher direkt zu Runtime und auf Kulanz hoffen?[/quote]
MIR würde sich diese Frage nicht stellen, wenn ich die Wahl hätte zwischen "auf meinem Recht bestehen" und "vielleicht, eventuell, kulanterweise" auf eine kostenlose Reparatur hoffen.
Ich würde zum Händler gehen und ihm die Sache schildern. Wenn er ablehnt, würde ihm erstmals jede Menge ausgedruckte Postings unter die Nase halten. Ändert er seine Meinung dann immer noch nicht, würde ich die Leute hier, die den Fehler schon mal hatten, anmailen und um Auftragskopie (gegen Porto- und Kopierkosten) bitten. Nach 6 Monaten bist Du i.S. Gewährleistung in der Beweispflicht. Gelingt es Dir also, einen Serienfehler nachzuweisen, bist Du aus dem Schneider. Ich wäre bei der Aktion sofort dabei (und würde Dir meine Auftragskopie zur Verfügung stellen), will aber vorher sehen, daß Du erstmal selbst rührig bist.
Zum zweiten hattest Du zweimal schon ein- und denselben Defekt (mit dem Einstellrad). Wenn sich das häuft und der Händler mehrmals Gelegenheit hatte, nachzubessern, dabei aber erfolglos blieb, hast Du wiederum Wandlungs- oder Rückgaberechte. Deshalb bei Fehlern, die bekannt sind NUR über den Händler.
[/quote]
Ja, ich habe mich jetzt mal mit dem Händler in Verbindung gesetzt, warte allerdings noch auf Antwort. Mal sehen. Wie ich hier lese scheint es ja ein häufiger Fehler zu sein. Einen Serienfehler nachzuweisen dürfte allerdings trotzdem nur sehr schwer möglich sein und eigentlich wäre es Sache von Konic Minolta bzw. Sony solche Serienfehler zu beheben, auch nach der Garantiezeit. Evtl. würde hier auch eine Umfrage ähnlich wie beim Error 58 helfen?
Ich habe die Reparaturen nicht über den Versandhändler durchgeführt. Wobei dieser beim ersten Fehler allerdings vorher informiert war. Aber aus Zeitgründen habe ich es halt direkt über Runtime geregelt.