ZITAt (kzk @ 2006-11-27, 16:13) Die Objektive hat (angeblich) der verstorbene Opa der Verkäuferin benutzt. Sie hat (angeblich) keine Ahnung keine Ahnung von der Materie - in der Artikelbeschreibung stand allerdings, daß die Objektive "gut erhalten" sind.[/quote]
Und darauf kannst Du Dich auch berufen, genauso wie auf Aussagen, die in Mails getroffen wurden.
ZITATDaraufhin schrieb die Verkäuferin die Sache mit ihrem Opa, daß sie keine Ahnung davon habe und daß die Blende bei Betätigung des Blendenhebels ihrem Gefühl nach seidenweich laufe - ich selbst kann nun was anderes Berichten (nachdem ich auch mal andere Objektive "unter die Lupe" genommen habe, auch wenn es MD Objektive sind).[/quote]
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer etwas verkaufen will, muß sich vorher über den Zustand der Ware informieren - sprich sich fachkundig machen. U.U. ein "Gutachten" von einem Fotohändler einholen - das kostet natürlich etwas. Oder die Sachen als defekt/ungeprüft verkaufen.
ZITATDeshalb unterstelle ich einfach mal, daß die Verkäuferin tatsächlich keine Ahnung von der Materie hat.[/quote]
Das ist natürlich durchaus möglich. Dann läge kein Vorsatz zu einem Betrugsversuch vor, höchstens eine Form von fahrlässiger Irreführung, daß ohne den nötigen Sachverstand Aussagen zu einem Artikel getroffen werden ("guter Zustand". Verölte Blenden sind ein Mangel, den selbst ein Laie erkennen kann, spätestens, wenn er darauf angesprochen wird, ob die Blende ölig oder feucht aussieht oder ob sie sich nur schwer oder mit Verzögerung bewegt... (Standardfrage bei jedem Objektivkauf.) Wie auch immer, wenn die Ware nicht korrekt beschrieben wurde, Du also etwas anderes gekauft hast, als geliefert wurde, dann hast Du ein Rücktrittsrecht vom Kauf und der Verkäufer hat die damit verbundenen Unkosten zu zahlen. Selbst dann, wenn da stand: Kein Umtausch, keine Garantie o.ä.
Mir ging es keineswegs darum, Dir direkt eine Anzeige zu empfehlen - das sollte man sich immer sehr gut überlegen und nur als allerletztes Mittel vorbehalten. Die meisten Probleme lassen sich viel besser lösen, wenn man freundlich bleibt und - solange wie möglich - von guten Absichten des Gegenübers ausgeht - denn Fehler passieren schließlich jedem mal. Wenn Du aber an jemand Unverbesserlichen geraten wärest (z.B. jemand sich darauf zurückzieht, er sei Laie und könne das nicht besser beurteilen und deshalb gäbe es auch keinen Rücktritt vom Kauf bei offensichtlichen Mängeln und klaren Falschaussagen in der Verkaufsanzeige), kannst Du ja schrittweise weiter eskalieren - Du bist dann jedenfalls im Recht.
Viele Grüße,
Matthias