RE: Neue Dynax 7D mit Fehlern - Händler oder Bremen?

#16 von Giovanni , 24.04.2006 19:04

ZITAt (fwiesenberg @ 24.04.2006 - 16:32) Nennen wir das Kind doch beim Namen:
Wenn solche (aufgrund des nicht vollständigen Beipacks und eingesetzten Akkus vermutlichen) "Rückläufer" ohne Kenntlichmachung verkauft werden, so fällt mir nur das Wort "Betrug" ein. /angry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="angry.gif" />
Ich gehe davon aus, daß das StGB da mit mir konform geht. /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />[/quote]
Ja, toll!
Selbst wenn es so sein sollte, könnte ich ja allenfalls vom Händler den Kaufpreis zurückverlangen. Er grinst sich dann eins, nimmt die Kamera zurück, lässt sie in Ordnung bringen und verkauft sie anschließend für deutlich mehr als ich bezahlt hatte. Bei der Dynax 7D ist das nun mal mittlerweile so.

Morgen geht sie direkt nach Bremen. Hoffentlich geht alles gut und schnell.

Schade dass es keinen PickUp-Service gibt - so trage ich selber das Transportrisiko, so weit es über 500 Euro rausgeht. Für 500 Euro bekomme ich heute leider keine neue 7D. Werde vor ich sie losschicke noch mit Bremen darüber telefonieren.



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RE: Neue Dynax 7D mit Fehlern - Händler oder Bremen?

#17 von minoltaner ( gelöscht ) , 24.04.2006 22:26

ZITAt (fwiesenberg @ 24.04.2006 - 17:32) Ich persönlich finde diese begriffliche Ungenauigkeit eigentlich nicht so tragisch - vorausgesetzt:
- Es wird klar deklariert, daß es sich NICHT um unbenutzte und originalverpackte Neuware handelt.
- Die Gewährleistung (und ggf. Garantie) wird gewährt.
- Ein gewisser Preisunterschied zum eigentlichen Neupreis ist feststellbar.[/quote]
Das Problem ist auch der Kreislauf des Rechtes. Der Käufer einer Ware wird zu seinem Rücktrittsrecht nach dem Fernwarenabsatzgesetz darauf hingewiesen, dass er sie nicht so in Anspruch nehmen darf, als wäre sie sein Eigentum. Das ist sehr weich aber greift. Ein Käufer der eine Kamera auspackt, pfleglich behandelt und vielleicht 30 Aufnahmen an einem Tag macht und feststellt, dass das nicht sein Ding ist (zu kompliziert, zu teuer für den eigenen Anspruch, zu geringe Leistung et etc.), mindert nicht wesentlich den Wert der Ware. Würde diese dann auch geprüft - was man von einem Fachhändler erwarten darf - steht in meinen Augen einem Verkauf zum Neuwert nichts entgegen. Wer in einer Multimediagrossklitsche kauft für den gilt: zeig mir den Händler Deiner Wahl und ich sage Dir, wer Du bist.

Wenn die Kamera jedoch den dritten Käufer durchläuft, was bei den Umsätzen denkbar ist auch ohne, dass die Kamera als Tauschgrund einen Makel hat, werden aus je 30 bereits 90 Aufnahmen. Dieser sicherlich reale Umstand zeigt, dass das Fernwarenabsatzgesetz gut gemeint aber praktisch ein Fehlschuß ist.

Dazu kommt nicht nur das betrügerische Verhalten von Verkäufern, sondern auch das der Kunden. Ein Defekt ist normalerweise nicht nach dem Fernwarenabsatzg. zu behandeln. Es gilt lex specialis vor lex legalis, hier handelt es sich um zwei speciales bei dem IMHO das Recht der Gewährleistung, damit also Reparatur, Wandlung oder Minderung nur in Frage kommt. Ein Käufer, der das Fernwarenabsatzgesetz beansprucht und einen Mängel verschweigt, handelt m.E. auch betrügerisch. Damit wird das Fernwarenabsatzgesetz noch hinterfragbarer. Es ist nicht zur stillen Regulation von verschwiegenen Schadensfällen gedacht, sondern zum Schutz des Käufers vor vorschnellem Kauf am heißen Draht!

ZITATNennen wir das Kind doch beim Namen:
Wenn solche (aufgrund des nicht vollständigen Beipacks und eingesetzten Akkus vermutlichen) "Rückläufer" ohne Kenntlichmachung verkauft werden, so fällt mir nur das Wort "Betrug" ein. /angry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="angry.gif" />
Ich gehe davon aus, daß das StGB da mit mir konform geht. /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />[/quote]
Ich gebe Dir fast uneingeschränkt Recht mit Hinweis auf obige Zeilen. Das Fernwarenabsatzgesetz wird in meinen Augen mißbraucht, hier müßte der Gesetzgeber nachbessern. Ich finde, dass die Verantwortlichkeit des Verbrauchers ein Stück weiter wieder in den Vordergrund treten muß.



minoltaner

   


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