Hallo Zusammen!
Gibt es ein X-500 User der mir das Handbuch einscannen kann?
Mein Fotohändler (Minoltavertreter) hat keine mehr.
danke und grüsse aus Basel
Marco
Hallo Zusammen!
Gibt es ein X-500 User der mir das Handbuch einscannen kann?
Mein Fotohändler (Minoltavertreter) hat keine mehr.
danke und grüsse aus Basel
Marco
Hallo Marco
Kannst du bei Minolta beziehen für 10 Euro. Du kannst auf der Minolta-Homepage nachschauen und bestellen.
http://www.minolta.de/wysmin/minfotowys.ns...form&JScript=1&
Unter Support & Service findest du die Rubrik Bedienungsanleitungen für ältere Geräte.
Viele Grüße
Erich
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Hallo,
wenn es englisch reicht, hier gibt es ein. Pdf. Das amerikanische Modell ist die X570...
www.minoltausa.com
Mark
PS.: eine kleine Suche mit Google bringt dir mit Sicherheit auch noch ein zwei andere Bezugsquellen /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
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ZITAT(erich_k @ 2003-10-25, 19:59) Hallo Marco
Kannst du bei Minolta beziehen für 10 Euro. Du kannst auf der Minolta-Homepage nachschauen und bestellen.
http://www.minolta.de/wysmin/minfotowys.ns...;JScript=1&
Unter Support & Service findest du die Rubrik Bedienungsanleitungen für ältere Geräte.[/quote]
Nach mittlerweile knapp 7 Jahren nimmt es nicht Wunder, wenn diese Information nicht mehr aktuell ist. Zum Einen hat sich Minolta ja vom Fotogeschäft zurückgezogen und zum Anderen haben wir (das Minolta-Forum) die Reste der Minolta-Anleitungen von Frau Klink übernommen. Will heißen: Ältere Minolta-Anleitungen sind - soweit verfügbar - bei uns zu bekommen!
Weitere Informationen unter: http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=20950
Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.
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... zur Interpunktion:
"Als Mitglied der Uralten und Ehrwürdigen Loge ... war es für Herrn Parker Ehrensache, seine Satzzeichen niemals an die richtigen Stellen zu setzen."
(Terry Pratchett in "Schöne Scheine")
... zur Groß- und Kleinschreibung:
Ich behalte mir vor, Beiträge, die die in unserem Sprachraum allgemein übliche Groß- und Kleinschreibung ohne nachvollziehbare Begründung vermissen lassen, komplett zu ignorieren.
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ZITAT(fwiesenberg @ 2010-10-16, 21:24) Nach mittlerweile knapp 7 Jahren nimmt es nicht Wunder, wenn diese Information nicht mehr aktuell ist. Zum Einen hat sich Minolta ja vom Fotogeschäft zurückgezogen und zum Anderen haben wir (das Minolta-Forum) die Reste der Minolta-Anleitungen von Frau Klink übernommen. Will heißen: Ältere Minolta-Anleitungen sind - soweit verfügbar - bei uns zu bekommen!
Weitere Informationen unter: http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=20950[/quote]
Dazu eine Frage: Wer hat eigentlich das Copyright an alten Bedienungsanleitungen, Prospekten, Werbung etc. ?
ZITAT(str808 @ 2010-10-17, 11:57) Dazu eine Frage: Wer hat eigentlich das Copyright an alten Bedienungsanleitungen, Prospekten, Werbung etc. ?[/quote]
Wenn Du mit "Copyright" das Urheberrecht meinst, das liegt immer beim Urheber. Ein Urheberrecht ist prinzipiell nicht übertragbar, lediglich Nutzungsrechte kann man übertragen.
Viele Grüße,
Matthias
"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell
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ZITAT(matthiaspaul @ 2010-10-17, 11:16) ZITAT(str808 @ 2010-10-17, 11:57) Dazu eine Frage: Wer hat eigentlich das Copyright an alten Bedienungsanleitungen, Prospekten, Werbung etc. ?[/quote]
Wenn Du mit "Copyright" das Urheberrecht meinst, das liegt immer beim Urheber. Ein Urheberrecht ist prinzipiell nicht übertragbar, lediglich Nutzungsrechte kann man übertragen.
Viele Grüße,
Matthias
[/quote]
Ich meine das Nutzungsrecht.
Wenn ich zB einen alten Minolta Prospekt einscanne und auf meiner Homepage für jeden zugänglich mache?
ZITAT(str808 @ 2010-10-18, 20:18) Ich meine das Nutzungsrecht.
Wenn ich zB einen alten Minolta Prospekt einscanne und auf meiner Homepage für jeden zugänglich mache?[/quote]
Ich bin zwar kein Jurist, gehe aber davon aus, daß man sich damit in einer rechtlichen Grauzone bewegt:
Bei Prospektmaterial könnte man zwar argumentieren, daß der Urheber dies ja selber zur öffentlichen Werbung hergestellt hat - allerdings geschieht dies ja nun im neuen elektronischen Medium und der Urheber hat keinen Einfluß auf die Präsentation seines Werks. Grundsätzlich halte ich aber die Webpräsentation von altem Prospektmaterial für weniger problemlos als die Veröffentlichung im Netz von Bedienungsanleitungen uns besonders von Reparaturanleitungen. Während erstere neben dem reinen Bedienungs-Anleitungsteil (gegen dessen Veröffentlichung als technische Dokumentation theoretisch nichts spricht) meist auch einen allgemeinen Anleitungsteil zur Fotografie beinhalten (der wiederum auf jeden Fall dem Urheberrecht unterliegt) sind Reparaturanleitungen nie zur Veröffentlichung, sondern nur zur Service-internen Verwendung bestimmt gewesen.
Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.
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Bei Werbung und Prospekten ist die "Werkhöhe" entscheidend. Ein typischer Einladungszettel zum Schlachtfest beim Metzger zeigt vielleicht eine Skizze von einer angeschnitten Wurst und einem angeschnittenen Schinken, dazu stellt es in dicker Schrift den Termin heraus, und das Tages-Sonderangebot mit besonders fettgedrucktem Preis. So ein kleiner Einladungszettel sieht so ziemlich bei jeder Metzgerei gleich aus. Ähnlich die ganzen bunten wöchentlichen Supermarkt-Prospekte, auch wenn 100 Produktbilder drin sind, Das Muster Abbildung/Bezeichnung/Preis mehr oder weniger grafisch als eine Art bebilderte Tabelle sieht im Prinzip immer gleich aus. Das macht diese "Werke" derart ununterscheidbar von allen gleichartigen Prospekten, dass sogar überhauptkein Copyright-Anspruch besteht. Bei einem Kameraprospekt des Herstellers oder seines Importeurs sind aber aufwändige Produkt-Zeichnungen, die nur der Hersteller im Original hat, und Foto-Beispiele von u.U. nicht den schlechtesten Fotografen dabei. Da kann man von einer "Werkhöhe" ausgehen, die copyrightgeschützt ist. Für Bedienungsanleitungen gibt es ja Webseiten, die einiges gratis anbieten, andere, die pure Geschäftemacherei sind. Auf welcher rechtlichen Grundlage diese Anbieter sich überhaupt bewegen? Bei Camerapedia werden gerne japanische Anzeigen mit anonymem "Künstler" zu Illustration verwendet, weil das Copyright auf anonyme Anzeigen in Japan "nur" 50 Jahre sind, so ziemlich das kürzeste was es gibt. Also werdet ihr da einiges an japanischen Anzeigeninhalten finden bis zum Jahr 1960.
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