RE: Verkaufen Bei Ebay

#1 von AcJoker ( gelöscht ) , 15.02.2006 16:18

Hi,

ich überlege ein paar Sachen, die eh nur rum liegen, bei eBay zu verkaufen. Da ich so etwas aber noch nie gemacht habe, steht ich da etwas auf dem Schlauch. Aber ich denke mal hier im Forum sind viele bei eBay als Käufer aktiv, aber sicher auch einige als Verkäufer.

Mich interessiert halt auf was man alles achten sollte um a) keine Probleme mit einem dieser tollen Anwälte zu bekommen B) möglichst gut die Sachen zu verkaufen.

Ich meine mal etwas davon gehört zu haben das manche Dinge besser am WE weg gehen und andere besser in der Woche, genauso sieht's mit Abends und Tagsüber aus. Ist da etwas dran?

Welchen rechtlichen Zusatz muß ich in meinen Text mit rein bringen wenn ich einfach nur Privat ein paar Kleinigkeiten verkaufen will ohne Garantie o.ä?

Tipps zum Versand? Ich muß gestehen ich habe noch nie ein Packet mit der Post verschickt ...

U.a. sollen Bücher verkauft werden, aber auch evtl. ein Scanner oder ein alter PDA.

Gruß
Joker



AcJoker

RE: Verkaufen Bei Ebay

#2 von schmidi , 15.02.2006 16:41

Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

Es gibt doch sicher Ebay Foren wo solche infos drinn stehen.


Ebay Forum



 
schmidi
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RE: Verkaufen Bei Ebay

#3 von AcJoker ( gelöscht ) , 15.02.2006 17:04

Oh, so etwas gibt es?! /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />
An das einfachste natürlich wieder nicht gedacht.

Aber dieses "Forum" ist leider nicht wirklich hilfreich.
Da wird sich ja über alles mögliche unterhalten, aber irgendwie finde ich es da extrem chaotisch und auch die Fragen sind teils recht seltsam.
Hab auf jedenfall auf die Schnelle nichts gefunden was mir weiter helfen könnte.

Aber vielleicht hat hier ja noch jemand 1-2 Tips oder kennt ein besseres Forum.



AcJoker

RE: Verkaufen Bei Ebay

#4 von WinSoft , 15.02.2006 17:18

Hallo AcJoker,

es gibt durchaus nützliche Tipps für die Verkaufsstrategie. Nicht alle werden preisgegeben, denn jeder Verkäufer will verständlicherweise das Höchste aus seinem Angebot heraus holen.

Wichtig ist:
- Wählen Sie einen griffigen Titel und die richtige Kategorie! Aus dem Titel sollte der Gegenstand des Angebots schon eindeutig und absolut zweifelsfrei ersichtlich sein. Eventuell noch ergänzender Untertitel und Angebot in einer zweiten Kategorie.
- Ein oder mehrere GUTE und GROßE Fotos von der Sache. Nahaufnahmen auch von Mängeln! Das erhöht die Glaubwürdigkeit. Bieten Sie mit XXL-Fotos an!
- Ausführlich beschreibender Text einschließlich genauer Zustands- bzw. Mängelbeschreibung. Kaufdatum, eventuell ehemaliger Kaufpreis, aktueller Neupreis, liegen Garantie und Rechnung noch vor?
- Heben Sie Ihr Angebot durch Fettschrift, farblicher Unterlegung und Galerie-Ansicht hervor. Sie können Ihren Beschreibungstext angenehm wirkend mit geeigneter Schrift und Textfarbe formatieren.
- Eindeutiger Hinweis auf Privatauktion ohne Garantie- und Rückgabe-Verpflichtung nach EU-Recht.
- Klare Angabe der Art des Versandes und der Versandkosten.
- Empfehlung: NUR Vorkasse!
- Wohin wird geliefert? Nur Deutschland (Postadresse) oder weltweit?
- Auktionsende am Wochenende Sa/So gegen 20 bis 22 Uhr.

Empfehlung: Downloadbarer "Turbo-Lister", mit dem Sie in aller Ruhe Ihr Angebot mehrere Tage vor Beginn erstellen und den genauen Auktionsstart (Tag, Stunde, Minute) festlegen können.

Postpakete zu verschicken dürfte kein Problem sein! Die amtlichen Aufkleber erhalten Sie bei den Postämtern oder -Agenturen. Wichtig ist allerdings, dass Ware und Paket sehr gut und sicher verpackt sind gegen grobe Behandlung während des Transports!

Ein Sonderservice Ihrerseits sollte heutzutage selbsverständlich sein: Benachrichtigungs/Versand-eMail mit Paket-Code und Aufgabe-Uhrzeit an den Käufer, sobald das Paket bei der Post aufgegeben wurde!

Weitere Details gern auf Anfrage.



 
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RE: Verkaufen Bei Ebay

#5 von Dennis , 15.02.2006 23:58

ZITAt (WinSoft @ 15.02.2006 - 17:18) - Auktionsende am Wochenende Sa/So gegen 20 bis 22 Uhr.[/quote]

Ja, das dachte ich auch immer, zumal besonders am Sonntag abend die meisten Auktionen Enden. Bis ich mir dann mal die Mühe gemacht habe, die Statistik-Funktion meines ebay-Tools zu benutzen. In meinen Archiven habe ich mittlerweile bestimmt mehr als 50.000 Auktionen um das Thema Minolta-MF gespeichert, ich kann da also auf eine gewisse statistische Masse zurückgreifen. Ich habe verschiedene gängige Artikel gesucht und ausgewertet, und als idealer Endzeitpunkt (aus Verkäufersicht) ergab sich Mittwoch abend, 21:00 Uhr, Laufzeit 7 Tage. Die Verkaufspreise lagen im Schnitt signifikant im zweistelligen Prozentbereich höher, als Sonntag abends. Ich bin mittlerweile völlig von Sonntags abgekommen, und Artikel mit einem gewissen Seltenheitswert oder der gehobeneren Preisklasse verkaufe ich nur per Sofort-Kauf. Die normalen oder billigen Sache lasse ich immer bei 1 Euro beginnen. Das hat psychologische Gründe (Blut lecken lassen), höhere Startpreise haben in aller Regel eine negative Wirkung auf den erzielten Endpreis.



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RE: Verkaufen Bei Ebay

#6 von tschicken , 16.02.2006 00:21

ZITAt (Dennis @ 15.02.2006 - 23:58) höhere Startpreise haben in aller Regel eine negative Wirkung auf den erzielten Endpreis.[/quote]
Zustimmung! Neulich ein MD W.Rokkor 17/4 bei 199€ ohne Gebot liegengeblieben, kurz darauf zwei mit beinahe 300€ weggegangen, die natürlich bei 1€ gestartet waren (abgesehen davon spart man auch Gebühren).

Gruss,
Paule.



 
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RE: Verkaufen Bei Ebay

#7 von *mb* , 16.02.2006 00:25

ZITAt (Dennis @ 15.02.2006 - 23:58) ... als idealer Endzeitpunkt (aus Verkäufersicht) ergab sich Mittwoch abend, 21:00 Uhr, Laufzeit 7 Tage.[/quote]
Ein verblüffendes Ergebnis meiner Meinung nach! Sind dann nicht alle beim Chat im Minolta-Forum? /rolleyes.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rolleyes.gif" />
Etwas ernsthafter: Sind nicht gerade mittwochs um diese Uhrzeit des öfteren interessante Fussballspiele?



*mb*  
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RE: Verkaufen Bei Ebay

#8 von AcJoker ( gelöscht ) , 16.02.2006 09:05

Danke, für eure Anregungen.
Vor allem Danke an WinSoft für die schöne Auflistung.

ZITAT- Eindeutiger Hinweis auf Privatauktion ohne Garantie- und Rückgabe-Verpflichtung nach EU-Recht.[/quote]
Genau hier liegt wohl mein größtes bedenken.
Denn wie genau muß so ein Hinweis aussehen um wirklich Rechtskräftig zu sein?
Texte werden da ja viele formuliert, aber ob das alles so korrekt ist wage ich zu bezweifeln nach diversen TV Berichten.
Hat eBay da nicht vielleicht eine Vorlage die man einfügen kann?

Mal sehen wann ich die Auktion beenden lasse. Sonntag wäre also scheinbar "normal" und Mittwoch ein neuer ansatz. *g

Was ist das denn für eine Software mit der man Auktionen beobachten kann und später auch auswertet?
Ist damit vielleicht auch der Turbo-Lister gemeint?

Bin natürlich auch weiterhin für Tips dankbar um möglichst gut und Problemlos Artikel zu verkaufen.

Gruß
Joker



AcJoker

RE: Verkaufen Bei Ebay

#9 von tbiegel , 16.02.2006 13:42

ZITAt (AcJoker @ 16.02.2006 - 9:05) Danke, für eure Anregungen.
Vor allem Danke an WinSoft für die schöne Auflistung.
Genau hier liegt wohl mein größtes bedenken.
Denn wie genau muß so ein Hinweis aussehen um wirklich Rechtskräftig zu sein?[/quote]

Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm

Ciao,

Thomas



tbiegel  
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RE: Verkaufen Bei Ebay

#10 von 01af , 16.02.2006 14:11

ZITAt ("AcJoker @ 16. 2. 2006 - 9.05) ZITATEindeutiger Hinweis auf Privatauktion ohne Garantie- und Rückgabe-Verpflichtung nach EU-Recht.[/quote]
Genau hier liegen wohl meine größten Bedenken. Denn wie genau muß so ein Hinweis aussehen, um wirklich rechtskräftig zu sein? Texte werden da ja viele formuliert, aber ob das alles so korrekt ist, wage ich zu bezweifeln nach diversen TV Berichten.[/quote]
Da hast du ganz recht mit deinen Bedenken. Denn selbstverständlich ist der für private Verkäufer erlaubte Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Rücknahme kein Freibrief für Betrug. Das heißt, du kannst nicht einfach deinen Artikel mit den schönsten Worten anpreisen, dann irgendwelchen defekten Mist verschicken und schließlich sagen: Ätschebätsch, privater Verkauf, keine Rücknahme! So einfach ist das nicht.

Denn selbstverständlich mußt du auch als privater Verkäufer für die Korrektheit und Vollständigkeit deiner Artikelbeschreibung einstehen. Über jeder eBay-Artikelbeschreibung steht der Spruch: "Der Verkäufer ist für das Angebot verantwortlich." Überleg mal, was das wohl heißen soll! Wird pauschal jegliche Rücknahme ausgeschlossen, so ist diese Floskel rechtswidrig und damit komplett unwirksam. Damit ist also letztlich gar nichts ausgeschlossen -- ein für den privaten Verkäufer sehr kritischer Zustand, der ihn teuer zu stehen kommen kann.

Der Ausschluß sollte also etwa so formuliert werden:

"Verkauf von privat. Rücknahme nur bei versteckten Mängeln innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe. Jegliche weitere Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme ist ausgeschlossen."

Versteckte Mängel sind solche, die der Artikel hat, ohne daß du sie in der Artikelbeschreibung erwähnt hattest. Klar beschriebene Mängel sind keine versteckten und berechtigen den Käufer somit nicht zur Rückgabe. Wenn der Artikel z. B. als "funktionsfähig, mit Gebrauchsspuren, ohne Mängel" beschrieben ist, dann muß das so auch stimmen. Wenn nicht, muß der Artikel innerhalb von zwei Wochen zurückgenommen werden, diese Rücknahme kann nicht ausgeschlossen werden ... es sei denn, der Artikel wird als "defekt, für Bastler" oder so ähnlich annonciert. Die Übergabe ist der Moment, wo beim Käufer das Paket eintrifft.

Eine gewisse rechtliche Grauzone sind solche Mängel, von denen der Verkäufer nichts wissen kann, weil die Sachkenntnis, die man von ihm billigerweise erwarten kann, nicht ausreicht, um den Mangel überhaupt erkennen zu können. Wenn also der Verkäufer behauptet, von dem Artikel nichts zu verstehen, so sollten beim Käufer die Alarmglocken schrillen!

-- Olaf



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RE: Verkaufen Bei Ebay

#11 von homerjs_77 , 16.02.2006 14:15

Ich hab auch schon solche Aussagen gelesen wie "Artikelbeschreibung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen" (oder so ä.). Ich weiß natürlich nicht so genau, was da dran ist... /pardon.gif" style="vertical-align:middle" emoid="ardon:" border="0" alt="pardon.gif" />

Gruß
Martin



 
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RE: Verkaufen Bei Ebay

#12 von Dennis , 16.02.2006 15:37

ZITAt (*mb* @ 16.02.2006 - 0:25) Ein verblüffendes Ergebnis meiner Meinung nach! Sind dann nicht alle beim Chat im Minolta-Forum? /rolleyes.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rolleyes.gif" />
Etwas ernsthafter: Sind nicht gerade mittwochs um diese Uhrzeit des öfteren interessante Fussballspiele?[/quote]

Kann sein, aber es ist nicht jeder Fußballfan. Meine Theorie lautet so:
Sonntag abend ist der klassische ebay-Abend, da sind alle zu Hause, und die Bucht ist daher voll von endenden Auktionen. Dieser Markt ist ganz klar tiefpreisig, da angebotsdominiert (was soll ich große Beträge auf ein 135/2.8 bieten, wenn innerhalb der nächsten zwei Stunden noch weitere 10 enden?). Gute Preise kann man allenfalls noch zu später Stunde mit Frustkäufern erzielen (ist aber ein dünner Markt), oder mit außergewöhnlichen Artikeln. Montag ist tot, da sich ja alle am Vorabend verausgabt haben. Dienstag ist dann schon wieder ein wenig Leben in der Bude, und Mittwoch's werden Schnäppchen gesucht, fernab von den ganzen Sonntagsbietern. Da hier weniger Angebote enden, ist die Vergleichsmöglichkeit geringer, und man hat vor allem nicht so viele andere Artikel, die man noch im Auge haben muss. Donnerstag ist dann wieder Katerstimmung, und Freitag und Samstag dümpeln so vor sich hin. Da hat man schließlich klassischerweise besseres zu tun, als vorm PC zu hocken.


ZITAt (AcJoker @ 16.02.2006 - 9:05) Denn wie genau muß so ein Hinweis aussehen um wirklich Rechtskräftig zu sein?[/quote]

Er ist solange rechtskräftig, bis er von einem Anwalt und einem Richter ausgehebelt wird. Den Rahmen gibt das BGB vor. Ich schreibe immer lapidar, dass es eine Privatauktion ist, ohne Gewährleistungsansprüche nach EU-Recht. Das ist zwar wischiwaschi, aber damit sind die drei wichtigsten Stichwörter gefallen. Ich bezweifele, dass genauere Angaben einen Vorteil bringen, dann wenn Dein Handelspartner unbedingt den Weg über den Rechtsanwalt gehen will, dann gibt es immer Stoff zu debattieren, egal, ob jetzt versteckte Mängel explizit erwähnt sind oder nicht. Wie gesagt, im BGB steht alles drin, und wer seine Artikel nicht ordentlich beschreibt oder vorsätzlich Fehler oder Mängel verschweigt, der ist selber schuld.

Leider ist das noch nicht überall angekommen, und so hatte ich auch schon ein paar Diskussionen mit irgendwelchen Volltrotteln, die meinten, sie könnten eine Rücknahme kategorisch ausschließen. Denen musste ich dann erst mal ein paar grundsätzliche Dinge über Kaufverträge aus dem BGB und den ebay-Statuten nahebringen.



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RE: Verkaufen Bei Ebay

#13 von *mb* , 16.02.2006 16:18

Die Verbraucherzentrale NRW hat am 24.10.05 u. a. folgende Hinweise gegeben:

Gewährleistung bedeutet: Verkäufer stehen dafür ein, dass ihr Produkt fehlerfrei ist. Für Mängel an der verkauften Ware können sie zwei Jahre lang in die Pflicht genommen werden. Private Händler können allerdings - im Unterschied zu gewerblichen - die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dafür reichen vier Worte: "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."
...
Anders läuft es bei gebrauchten Geräten. Bei offenkundigen Mängeln kann sich der Verkäufer nicht aus der Verantwortung stehlen. Verschweigt er Fehler, gilt dies als arglistige Täuschung.


Der vollständige Text der Pressemitteilung ist hier nachzulesen.



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RE: Verkaufen Bei Ebay

#14 von Dennis , 16.02.2006 16:55

ZITAt (*mb* @ 16.02.2006 - 16:18) Anders läuft es bei gebrauchten Geräten. Bei offenkundigen Mängeln kann sich der Verkäufer nicht aus der Verantwortung stehlen. Verschweigt er Fehler, gilt dies als arglistige Täuschung.[/quote]

Eben, und das ist alles im BGB geregelt. Das sind die ganz normalen Regeln für ganz normale (Kauf-)Verträge. Die Ware muss korrekt beschrieben sein, es dürfen keine Mängel verschweigen werden. Natürlich kann man sich immer noch trefflich darüber streiten, was "normale" Abnutzungsspuren sind, und was nicht, oder ob ein Mangel wirklich schon vorhanden war, als der Verkäufer seine Ware versendet hat, etc. Aber davor schützen einen Klauseln auch nicht.



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RE: Verkaufen Bei Ebay

#15 von Matrix , 16.02.2006 19:16

Hallo,

ich versende immer mit Hermes. In der Regel günstiger als bei anderen Versendern. Hermes haftet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bis zu einem Höchstwert von EUR 500 pro Paket bzw. EUR 1.000 pro Reisegepäckstück (Stand Heute)und das bei Versandkosten ab 3,90 EUR. Versicherter Versand schafft vertrauen. Eine Annahmestelle gibt es bestimmt auch in deiner nähe.
/pardon.gif" style="vertical-align:middle" emoid="ardon:" border="0" alt="pardon.gif" /> Gucks du hier. /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />

Viele Grüße

Manfred



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