ZITAt ("AcJoker @ 16. 2. 2006 - 9.05) ZITATEindeutiger Hinweis auf Privatauktion ohne Garantie- und Rückgabe-Verpflichtung nach EU-Recht.[/quote]
Genau hier liegen wohl meine größten Bedenken. Denn wie genau muß so ein Hinweis aussehen, um wirklich rechtskräftig zu sein? Texte werden da ja viele formuliert, aber ob das alles so korrekt ist, wage ich zu bezweifeln nach diversen TV Berichten.[/quote]
Da hast du ganz recht mit deinen Bedenken. Denn selbstverständlich ist der für private Verkäufer erlaubte Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Rücknahme kein Freibrief für Betrug. Das heißt, du kannst nicht einfach deinen Artikel mit den schönsten Worten anpreisen, dann irgendwelchen defekten Mist verschicken und schließlich sagen: Ätschebätsch, privater Verkauf, keine Rücknahme! So einfach ist das nicht.
Denn selbstverständlich mußt du auch als privater Verkäufer für die Korrektheit und Vollständigkeit deiner Artikelbeschreibung einstehen. Über jeder eBay-Artikelbeschreibung steht der Spruch: "Der Verkäufer ist für das Angebot verantwortlich." Überleg mal, was das wohl heißen soll! Wird pauschal jegliche Rücknahme ausgeschlossen, so ist diese Floskel rechtswidrig und damit komplett unwirksam. Damit ist also letztlich gar nichts ausgeschlossen -- ein für den privaten Verkäufer sehr kritischer Zustand, der ihn teuer zu stehen kommen kann.
Der Ausschluß sollte also etwa so formuliert werden:
"Verkauf von privat. Rücknahme nur bei versteckten Mängeln innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe. Jegliche weitere Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme ist ausgeschlossen."
Versteckte Mängel sind solche, die der Artikel hat, ohne daß du sie in der Artikelbeschreibung erwähnt hattest. Klar beschriebene Mängel sind keine versteckten und berechtigen den Käufer somit nicht zur Rückgabe. Wenn der Artikel z. B. als "funktionsfähig, mit Gebrauchsspuren, ohne Mängel" beschrieben ist, dann muß das so auch stimmen. Wenn nicht, muß der Artikel innerhalb von zwei Wochen zurückgenommen werden, diese Rücknahme kann nicht ausgeschlossen werden ... es sei denn, der Artikel wird als "defekt, für Bastler" oder so ähnlich annonciert. Die Übergabe ist der Moment, wo beim Käufer das Paket eintrifft.
Eine gewisse rechtliche Grauzone sind solche Mängel, von denen der Verkäufer nichts wissen kann, weil die Sachkenntnis, die man von ihm billigerweise erwarten kann, nicht ausreicht, um den Mangel überhaupt erkennen zu können. Wenn also der Verkäufer behauptet, von dem Artikel nichts zu verstehen, so sollten beim Käufer die Alarmglocken schrillen!
-- Olaf