RE: Persönlichkeitsrechte bei Strassenbildern?

#1 von ManfredL ( gelöscht ) , 24.08.2003 00:37

Hi!
Gibt es eigentlich klare Richtlinien, die Auskunft darüber geben, wann ich durch ein Foto die Persönlichkeitrechte einer fotografierten Person verletze?
Ist das Hauptmotiv bestimmend? Beispiel Menschenschlange vor dem Reichstag. Darf ich doch sicherlich fotografieren, wenn der Reichstag als bildeminenter Bestandteil sichtbar ist, während ich ein sich küssendes Paar in einem Strassencafe wohl eher nicht fotografieren darf, oder? Wann muß man sich die Erlaubnis zum Foto einholen? Muß man das vorher, oder kann man hinterher hingehen und fragen, ob es ok war, eine spontane Situation abzulichten?



ManfredL

RE: Persönlichkeitsrechte bei Strassenbildern?

#2 von steffens , 24.08.2003 01:25

Hi Manfred,

du musst 2 Sachen unterscheiden : die Aufnahme und die Veröffentlichung. Aufnehmen darfst du (zumindestens hier in DE) grundsäzlich alle Leute. Diese Aufnahmen dürfen dann generell aber nicht veröffentlicht werden / einem grösseren Personenkreis gezeigt werden (also nur privat für dich). Es kann theoretisch auch schon Probleme geben wenn du das Bild bei dir im Wohnzimmer aufhängst und andere Leute sehen das. Menschenmassen kann man immer aufnehmen/veröffentlichen, wenn man niemand besonderes dabei erkennen kann (sprich zB Zuschauer in Fussballstadien, Rockkonzerten, etc ...).
Bei Einzelpersonen gibt es verschiedene Möglichkeiten.
1. Absolte Personen der Zeitgeschichte dürfen immer veröffentlicht werden. Dazu zählen zB Popstars, Politiker, etc ...
2. Relative Personen der Zeitgeschichte : Leute die in ZUsammenhang mit Ereignissen stehen (zB Unfallzeuge, die Entführten aus Afrika, usw). Die dürfen nur in Zusammenhang mit dem Ereignis veröffentlicht werden (oder später auch, das weiss ich aber icht mehr genau). Oder man war auf einem Strassenfest und davon kommen Bilder in der Zeitung - kein Problem. Diese Bilder dürfen dann aber nicht auf einem Photowettbewerb ausgestellt werden - kein Bezug.
3. Ähm, die anderen halt /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />. Hierzu muss normalerweise immer eine Genehmigung zur Veröffentlichung vorliegen.

Wobei, zu Pkt. 3 : die Chance dass jemand dieses Bild sieht ist verschwindend gering. Dann muss die Person nachweisen dass sie dadurch in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden ist, und dann muss man notfalls ein Schmerzensgled zahlen (glaube ich), was aber in der Regel nicht so hoch sein wird.

Ich bin kein Jurist, habe diese Informationen so weitergegeben wie ich sie verstanden habe. Ein Teil der Infos habe von hier :
http://www.fotorecht.de
den Rest halt so zusammengeklaubt.

Grüssle,
Steffen.



 
steffens
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RE: Persönlichkeitsrechte bei Strassenbildern?

#3 von steffens , 24.08.2003 03:11

dazu ergänzend noch der Direktlink :

http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Steffen.



 
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RE: Persönlichkeitsrechte bei Strassenbildern?

#4 von ManfredL ( gelöscht ) , 24.08.2003 09:27

Hi, Steffen!

Danke, das hat mir sehr weiter geholfen.

Ich frag mich, wie Fotografen wie Cartier-Besson ihre Bilder "ungestraft" haben veröffentlichen können. Momentaufnahmen von Personen, wie besagtes Liebespaar im Straßencafe z.B. meine ich.
Na ja, vielleicht hat man als anerkannter Künstler ja einen Freibrief!? Also muß ich nur noch berühmt werden, dann kann ich ablichten, wen und wo ich will /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" /> /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />



ManfredL

RE: Persönlichkeitsrechte bei Strassenbildern?

#5 von Liebeszauberin ( gelöscht ) , 24.08.2003 11:59

Ich weiss von einem Leipziger Kollege, welcher Strassenfotografie betreibt, er fotografiert erst und geht dann zu den Leuten hin, redet mit ihnen und vergibt Visitenkarten, und die betreffenden bekommen auch ein Fotoabzug. Und dann lässt er sich Veröffentlichungsrechte unterschreiben. Wenn die Leute nein sagen, hat er Pech, aber ich sag mal so ca. 70% sagen ja. Der Rest wandert bei ihm in den Müll.

Aber schau es doch immer mal unter eigener Perspektive an, stell dir vor du sitzt frisch verliebt mit deiner Geliebten in einem Strasscafe und dann knipst dich einer und und findest das Foto ein halbes Jahr später auf einer Ausstellung wieder... naja also ich würd Amok laufen /unsure.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="unsure.gif" />



Liebeszauberin

RE: Persönlichkeitsrechte bei Strassenbildern?

#6 von ManfredL ( gelöscht ) , 25.08.2003 10:16

Hi!
Keine Frage, allein wenn ich mir vorstelle, was meine Frau dazu sagen würde /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" /> /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
Nein im Ernst, keine Frage, das die Persönlichkeitsrechte ihren Sinn haben. Es ist eben nicht jedem egal, ob er fotografiert wird oder nicht. Mich hat die Rechtslage einfach mal interessiert.



ManfredL

   


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