Hallo! Ich habe meine Dynax 7D im August gekauft. Bin sofort damit (mit Kitobjektiv) in den Urlaub gefahren. Habe durchaus schöne Fotos machen können, aber auffallend viele waren irgendwie nicht richtig scharf. ICh hab das natürlich auf das Kit Objektiv geschoben. Jetzt habe ich ein 50mm 1,7. Heute habe ich eine Portrait-Session gemacht, dabei fast immer 1,7 oder 2er Blende benutzt. Ergebniss: Fast alle Bilder sind nicht richtig scharf, dabei hatte ich meist Belichtungszeiten von 250-300'stel. Dann habe ich (was ich ursprünglich nicht vorhatte den bekannten Testchart runtergeladen. Komischerweise habe ich da manchmal back und manchmal (seltener) auch frontfokus... egal die mitte ist eigentlich nie scharf.
Ich kann nun in meinen Unterlagen gar nicht finden wie ich am besten vorgehe. Muss ich das nun über meinen Verkäufer abwickeln, oder geht das direkt mit Kontakt nach Bremen? (Verkäufer ist nicht gerade in der Nähe..)
Danke Sebastian Tschuldigung das ich mit dem Thema nochmal langweile
#2 von
Kwashiorkor
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gelöscht
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, 10.09.2005 00:53
Mach es, um Dir viel Ärger zu ersparen, auf jeden Fall direkt über den Verkäufer oder frage ihn wenigstens, ob Du es direkt schicken und er es Dir als Reparaturversuch anrechnen kann.
Ich weiß wovon ich rede und das Problem Deiner Dynax 7D klingt verdächtig nach dem Problem mit meiner. Ich will Dich ja nicht entmutigen, aber meine ist mittlerweile zum fünften Mal in Bremen und diesmal hoffe ich, daß sie endlich getauscht oder gegessen wird, denn ich habe die Hoffnung aufgegeben, daß man die noch reparieren kann.
Meiner Meinung nach solltest Du die Kamera über Deinen Händler zum Service senden. Nur der Händler ist Dein Vertragspartner und im Falle von zwei nicht erfolgreichen Reparaturversuchen hast Du die Chance die Kamera zurückzugeben oder zu Wandeln.
Ich habe es beim erstem mal auch so gemacht (dauert ca. eine Woche länger).
Beim zweiten Mal (Einbau Einstellscheibe, Reparatur schiefer Sensor) hatte ich sie direkt zu KoMi gesandt und in einem fehlerfreien Zustand wieder bekommen.
"richtiger Weg": über Händler einsenden "praktischer Weg mit Vertrauensvorschuss": direkt hinsenden
ZITATWas bedeutet als reparaturversuch anrechnen?[/quote]
Nach dem zweiten ergebnislosen Reparaturversuch ist der Händler zum Umtausch verpflichtet. Also immer über den Händler gehen! Außer er bestätigt dir den Reparaturversuch schriftlich und du schickst mit seinem Einverständnis die Kamera direkt nach Bremen. /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />
Zitat von KwashiorkorMach es, um Dir viel Ärger zu ersparen, auf jeden Fall direkt über den Verkäufer oder frage ihn wenigstens, ob Du es direkt schicken und er es Dir als Reparaturversuch anrechnen kann.
Ich weiß wovon ich rede und das Problem Deiner Dynax 7D klingt verdächtig nach dem Problem mit meiner. Ich will Dich ja nicht entmutigen, aber meine ist mittlerweile zum fünften Mal in Bremen und diesmal hoffe ich, daß sie endlich getauscht oder gegessen wird, denn ich habe die Hoffnung aufgegeben, daß man die noch reparieren kann.
Dem kann ich überhaupt nicht zustimmen, der beste Weg ist mit Sicherheit direkt über Bremen, außer der Händler tauscht Dir die Kamera gegen eine andere aus. Und wenn diese dann auch nicht ganz korrekt funktioniert fängt es wieder von vorne an. Über Bremen wirs Du dieses wohl schneller und mit besserem Ergebnis hin bekommen, ich jednenfalls kenne einige die es über den Service von Komi gemacht haben und Die waren rundherum zufrieden.
Und hier die Daten zum KoMi- Service in Bremen: ZITATIhre Ansprechpartner im Minolta Reparatur Service:
Bei Fragen zur Reparatur Ihrer Geräte können Sie uns auch eine Mail schreiben an: Reparaturauskunft@minoltaeurope.com
Unseren Service erreichen Sie in der Zeit von:
Montag bis Donnerstag 8:00 h - 16:30 h Freitag 8:00 h - 15:00 h
Wenden Sie sich bei Fragen auch an den Fachhändler Ihres Vertrauens, er wird Sie gerne beraten und hilft Ihnen auch weiter, wenn Sie Ihre Kamera zur Inspektion oder Reparatur geben wollen.
Schicken Sie Ihre Reparaturen an:
Minolta Europe GmbH European Repair Center Senator-Helmken-Straße 1 28197 Bremen[/quote] [EDIT: Hinweis des Moderators: Beitrag ist inhaltlich veraltet. Für die neue Anschrift siehe: http://www.mi-fo.de/forum/index.php?showto...st&p=197306]
#8 von
Kwashiorkor
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, 10.09.2005 10:24
ZITATDem kann ich überhaupt nicht zustimmen, der beste Weg ist mit Sicherheit direkt über Bremen, außer der Händler tauscht Dir die Kamera gegen eine andere aus.[/quote]
Finde ich nicht. Erstens haben die Leute da meine Kamera nach den ersten beiden Malen, die ich es direkt über Bremen gemacht habe, auch nicht hinbekommen (3. und 4. Mal war über den Händler). Zweitens kannst Du Probleme mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag bekommen, da eindeutig festgelegt ist, daß der Händler, nicht der Hersteller, zwei Reparaturversuche hat und Du dann Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen kannst. Theoretisch macht der Händler nichts anderes, als man selbst, er schickt die Kamera ein. Aber rechtlich gesehen ist das dann nicht ganz klar und deswegen würde ich auf jeden Fall alles über den Händler abwickeln. Nicht zu vergessen, daß man dann nicht die ganzen Scherereien mit beschädigten Paketen und all die Späße hat.
ZITATÜber Bremen wirs Du dieses wohl schneller und mit besserem Ergebnis hin bekommen[/quote]
Wo soll bitte der Unterschied sein, wenn Du es direkt nach Bremen schickst oder es der Händler für Dich macht? Ich kann nur für mich sprechen, aber bei mir gab es keinen Unterschied. Die Kamera funktioniert nach wie vor nicht.
ZITATNach dem zweiten ergebnislosen Reparaturversuch ist der Händler zum Umtausch verpflichtet.[/quote]
Nicht wirklich. Du kannst gleich beim ersten Reparaturversuch eine Ersatzkamera verlangen, aber der Händler kann das wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern. Nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen ist er auf jeden Fall verpflichtet, entweder den Kaufvertrag rückabzuwickeln oder einen Teil des Kaufpreises zurück zu erstatten. Man kann dann natürlich noch immer auf ihn bauen und ihn die Kamera immer wieder einschicken lassen.
#10 von
Kwashiorkor
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gelöscht
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, 10.09.2005 11:01
Nun, gehört zwar nicht hierher, aber ich werde trotzdem kurz antworten:
nein, tut sie nicht. Minolta hat mir beim 4.Mal gesagt, es liege an meinen Objektiven, was ich durch einen Test an einer anderen Dynax 7D widerlegt habe. Jetzt ist sie zum fünften Mal in Bremen, obwohl ich mich nicht hätte darauf einlassen müssen. Ich hoffe nun, daß die Kamera gegen eine fabrikneue getauscht wird.
Zitat von Kwashiorkorda eindeutig festgelegt ist, daß der Händler, nicht der Hersteller, zwei Reparaturversuche hat und Du dann Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen kannst.
Zitat von GerdSund im Falle von zwei nicht erfolgreichen Reparaturversuchen hast Du die Chance die Kamera zurückzugeben oder zu Wandeln.
Innerhalb der 24 Monate Gewährleistung hat der Kunde das Wahlrecht zwischen Reparatur oder Umtausch. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf, ist das aufgrund der Beweislastumkehr auch in aller Regel durchzusetzen.
Von Unverhältnismäßigkeit für den Händler und somit der Rückgriff auf die andere Art der Nacherfüllung (Reparatur) kann im Falle eines Fotofachhandels wohl kaum ausgegangen werden, da im ungünstigsten Falle eine Neubestellung beim Hersteller bzw Großhändler erfolgen muß. Quelle § 437 § 439 BGB.
#12 von
Kwashiorkor
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gelöscht
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, 10.09.2005 11:56
Nun Norbert, eigentlich habe ich es ja so geschrieben, wie Du gesagt hast. Aber Unverhältnismäßigkeit ist das schon, denn eine Reparatur innerhalb der Garantiezeit kostet den Händler nur die Versandkosten, eine neue Kamera sehr viel mehr.
Für mich ist das Unverhältnismäßigkeit.
$439, Absatz 3 macht das doch recht klar:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Den wichtigen Teil habe ich mal dick gemacht. Ich denke nicht, daß jemand notfalls vor Gericht durchsetzen kann, daß er erhebliche Nachteile dadurch hatte, daß die Kamera repariert werden mußte und nicht umgetauscht werden konnte.
[quote]denn eine Reparatur innerhalb der Garantiezeit kostet den Händler nur die Versandkosten, eine neue Kamera sehr viel mehr.[quote]
hier wäre erstmal zu fragen, welche Konditionen der Händler mit seinem Großhändler/Hersteller ausgemacht hat. Wenn wie Du schreibst der Händler gegenüber dem Hersteller auf eine Herstellergarantie zurückgreifen kann und er die Kamera als "Gebraucht " oder "Reparaturrückläufer" verkauft sind seine Kosten bei weitem nicht mehr so hoch. Außerdem hat der Händler für genau solche Fälle Rückstellungen zu bilden.
Ansonsten hast Du natürlich recht. Seine Rechte durchzusetzen ist nicht immer einfach.
#14 von
Kwashiorkor
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, 10.09.2005 12:29
ZITATAnsonsten hast Du natürlich recht. Seine Rechte durchzusetzen ist nicht immer einfach.[/quote]
Oh ja, mein Händler hat keine Rückstellungen noch viel Ahnung von der Rechtslage und deswegen ist es da nicht so einfach, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ich bin mal gespannt, was mit meiner Kamera passiert.
Vielen Dank für eure Sachkundige Diskussion! Ich habe die Kamera heute über meinen Händler eingeschickt. Ich denke ebenfalls das es keinen Unterschied macht wer die Kamera einschickt. Ich werde vielleich einfach persönlich zusätzlich mal in Bremen anrufen und nach der Kamera fragen. Dann haben die vielleicht durch den persönlicheren Bezug mehr motivation... Ich hoffe die bekommen das hin...