Hallo, weiß oder kennt jemand mehrtägige Fotokurse (Grundwissen digital und/oder analog) die als Bildungsurlaub anerkannt sind? Wo (innerhalb Deutschland), wäre mir egal, ich bin da flexibel. Ich habe es schon mal über die Suchfunktion probiert aber nichts gefunden.
Meinst Du die steuerliche Anerkennung? Wenn ja, dann wohl nur, wenn sie der Weiterbildung bei Deinem jetzigen Jobumfeld in etwa dienen. Bin mir aber nicht so sicher. Muss aber auch ehrlich sagen, dass ich bei den Kursen, die ich bisher gemacht habe, noch nie auf die "freche" /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" /> Idee gekommen bin...
Als Arbeitnehmer stehen dir pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu, was du in der Zeit machst bleibt dir überlassen (Sprachkurse usw. es gibt da die tollsten Sachen). Ich suche nun so etwas wie einen Fotogrundlehrgang und dachte mir das hier schon einige Erfahrung damit hätten.
Zitat von iffiAls Arbeitnehmer stehen dir pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu
/biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" /> Aber sicher nicht generell und allgemein, sondern ganz allein abhängig von Deinem Arbeitgeber, oder? Kann mir nicht vorstellen, dass das eine deutschlandweite und in die Tarifautonomie eingreifende Bundesregelung ist, oder?
Auszug aus dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
§ 2 Anspruchsberechtigte
Anspruchsberechtigte nach diesem Gesetz sind Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben (Arbeitnehmer). Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.
Also doch nicht bundesweit. /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />
Das habe ich auf dieser Website gefunden: Hinweis: Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen haben kein Bildungsurlaubsgesetz. Hier erhalten Sie unter den genannten Adressen Informationen und Beratung zu (beruflicher) Weiterbildung. /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />
Meiner Erfahrung nach ist's mal wieder so: Recht habe und Recht bekommen sind zweierlei Dinge!
Also selbst WENN das Bundesland, in den ich arbeite, eine gesetzliche Regelung zur Arbeitnehmer-Weiterbildung hat, ist es erfahrungsgemäß EHER DIE AUSNAHME, daß der Arbeitgeber das zuläßt. Sinn der Sache ist ja eine berufliche Weiterbildung / Qualifikation. Mit dem Argument lassen sich schon mal viele Projekte abschmettern... Ich kenne bis jetzt keinen Fall in meinem Bekanntenkreis, bei dem eine restlos jobfremde (oder eben ausbildungsfremde - und wer arbeitet schon in dem Job, den er gelernt hat...) Weiterbildung genehmigt wurde. Und das, obwohl im entsprechenden Gesetz auch ausdrücklich politische Bildung erwähnt wird! Aber wer wird denn deswegen zum Arbeitsgericht rennen... Das Hauptproblem liegt meiner Vermutung nach nicht in der Freistellung, sondern im Fortlaufen der Bezüge. Ich hatte schon mal das Vergnügen, wegen "Unabkömmlichkeit" kurzfristig auf eine Weiterbildung "verzichten zu dürfen"... /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />
Das nächste Problem wird sein, eine im Sinne der Weiterbildungsgesetze zertifizierte Stelle für eine Weiterbildung (oder eben "Grundausbildung" in Sachen Fotografie zu finden... /cool.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="cool.gif" />
Aber: ZITATDas nächste Problem wird sein, eine im Sinne der Weiterbildungsgesetze zertifizierte Stelle für eine Weiterbildung (oder eben "Grundausbildung" in Sachen Fotografie zu finden... [/quote]
Aber: ZITATDas nächste Problem wird sein, eine im Sinne der Weiterbildungsgesetze zertifizierte Stelle für eine Weiterbildung (oder eben "Grundausbildung" in Sachen Fotografie zu finden...
[/quote] es scheint da einiges zu geben. /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" /> Ist ja eventuell auch für andere intressant. Beispiel: http://www.vhs-bremen.de/
Siehe unter "Programmheft Frühjahr/Sommer 2005" Seite 192/199-201
#14 von
NeunMalDreizehn
(
gelöscht
)
, 09.02.2005 13:35
Da will ich auch mal meinen Senf dazu geben.. muss allerdings dazusagen das die Infos nur vom Hören-Sagen stammen.
Also, ich war letztes Jahr Anfang November 2 Wochen privat in Neapel um ein wenig italienisch zu lernen. Dort habe ich auch eine Mitstudentin getroffen, welche aus Schleswig-Holstein kam. Diese erklärte mir das sie für den Sprachkurs "Bildungsurlaub" bekommen hat. Nach ihrer Aussage ist dieser Bildungsurlaub vollkommen unabhängig vom Beruf bzw. von der ausgeübten Tätigkeit. Nach dieser Info wird der Bildungsurlaub lediglich zur persönlichen Weiterbildung gewährt. Das hat nichts mit dem Steuerrecht zu tun.
Übrigens, ich wollte frech sein und meinen Sprachkurs steuerlich anerkennen lassen. Leider habe ich in meinem beruflichen Umfeld keinerlei Stellenbeschreibung o.ä. gefunden in dem Italienischkenntnisse gefragt werden /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" /> und die netten Damen und Herren vom Finanzamt haben da halt nur müde gelächelt /wub.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wub.gif" /> /wub.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wub.gif" />
Richtig ist natürlich auch das Bildungspolitik Ländersache ist und damit jedes Bundesland seine eigene Suppe kocht.