Ich halte die Blacklist für unproblematisch. Sie hindert doch niemanden daran, dennoch bei aufgezeigten Anbietern zu kaufen, warnt aber diejenigen, die an reibungslosen Transaktionen interessiert sind. Nur bei Anbietern, die ihre Bewertungsseiten als "privat" gekennzeichnet haben, würde ich eine Ausnahme machen, da hier vom Verkäufer ausdrücklich nicht die Veröffentlichung von Transaktionsdetails erwünscht ist.
Zitat von opticalNur bei Anbietern, die ihre Bewertungsseiten als "privat" gekennzeichnet haben, würde ich eine Ausnahme machen, da hier vom Verkäufer ausdrücklich nicht die Veröffentlichung von Transaktionsdetails erwünscht ist.
...was aber auch tief blicken lässt. Fehlende Transparenz kann eine gute Grundlage für Mauscheleien und Betrügereien sein.
wir haben uns im Rahmen der Moderatoren noch einmal zu dem Thema besprochen und beraten und sind letzendlich zu dem Schluß gekommen, das eine benannte Liste zu Problemen führen kann, die wir nicht absehen können. Gerade in Bezug auf die Willkür einzelner, die anderen schaden könnte.
Einer der Hauptgründe für die Schliessung des Threads sind auch die möglichen rechtlichen Konsequenzen daraus.
Daher dieser drastische Schritt. Ich hoffe ihr habt Verständnis dafür. Da sicher Diskussionsbedarf dafür existiert, hier noch einmal der Verweis auf den zweiten Diskussionsthread zum für und wider dieser Liste (n) im Off Topic Bereich.
ich glaube, Ihr habt etwas zuviel Angst. Leider habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht, sonst würde ich es demonstrativ dort posten.
Man sollte sich nur darüber im Klaren sein, daß ebay mittlerweile der Gebrauchtmarkt für ansonsten unverkäufliche Dinge ist. Defekte Objektive werden vorzugsweise über ebay verkauft, ebenso wie z.B. defekte (schlecht klingende) Gitarrenverstärker. Solche Sachen sollte man einfach im Laden, beim Gebauchthändler oder auf einer Fotobörse kaufen!
Statt einer (zwangsweise) unvollständigen / nicht aktuellen Blacklist empfehle ich 1. ebay-Deutsch lernen 2. Bewertungen studieren und Verkäufer durchleuchten (z.B. mit Sellers Best Friend) 3. Genauen Zustand vorher per Mail erfragen (Frontlinse zerkratzt, Gängigkeit Blendenring, Pilzbefall, vorherige Defekte, eingefroren?, Anzahl Reparaturen, Erstbesitz, Alter, selbst zerlegt und wieder zusammengesetzt? usw. wirklich **ALLES** erfragen)
Der Verkäufer haftet in jedem Fall für die Korrektheit seiner Angaben. Dies lässt sich nicht durch Klauseln ausschliessen. Das sind sogenannte wesentliche Eigenschaften des Vertragsgegenstandes. Verletzt der Verkäufer durch falsche Angaben das vorvertragliche Vertrauensverhältnis hat er i.d.R. schlechte Karten. Die Vorabfragen per Mail schützen zu 99,9% vor dem Fehlkauf und beim Rest sind sie vor Gericht entscheidend.
Aber gegen echte Betrüger ist kein Kraut gewachsen.
Grüße Ingo
PS. zum ebay-Deutsch noch: "Dieses Objektiv aus der begehrten ersten Serie von 1991 ist ideal für den professionellen Einsatz. Es war unter allen Bedingungen immer mein Favorit und musste nie zum Service" heißt ziemlich sicher: Dieses Objektiv ist 13 Jahre lang intensiv benutzt worden, musste unter allen (Wetter)Bedingungen als erstes ran und wurde nie gewartet. Entsprechend ist der Zustand.
Es gibt kein ebay-Deutsch. Die Beschreibungen sind so gut oder schlecht, so vollständig oder schlampig und so klar oder nebulös, wie die Verkäufer selber. Wenn es gewisse standardisierte Formulierungen gäbe, wie man sie zB im Personalwesen gerne bei Zeugnissen anwendet, wäre das nur zu schön.
ZITAT2. Bewertungen studieren und Verkäufer durchleuchten (z.B. mit Sellers Best Friend)[/quote] Die Bewertungen sind nicht immer aussagekräftig. Aus Angst vor negativen Rachebewertungen wird besonders bei schlecht gelaufenen Auktionen oft gar keine Beurteilung abgegeben. Die Bewrtungsprofile haben also grundsätzlich eine beschönigende Tendenz. Außerdem ist der Platz viel zu beschränkt um dem Sachverhalt gerecht zu werden.
ZITAT3. Genauen Zustand vorher per Mail erfragen (Frontlinse zerkratzt, Gängigkeit Blendenring, Pilzbefall, vorherige Defekte, eingefroren?, Anzahl Reparaturen, Erstbesitz, Alter, selbst zerlegt und wieder zusammengesetzt? usw. wirklich **ALLES** erfragen)[/quote] Das ist in der Tat die praktikabelste Möglichkeit. Wenn der Verkäufer nicht antwortet (aus welchem Grund auch immer), muß man eben Abstand vor der Auktion nehmen.
ZITATDer Verkäufer haftet in jedem Fall für die Korrektheit seiner Angaben. Dies lässt sich nicht durch Klauseln ausschliessen. Das sind sogenannte wesentliche Eigenschaften des Vertragsgegenstandes. Verletzt der Verkäufer durch falsche Angaben das vorvertragliche Vertrauensverhältnis hat er i.d.R. schlechte Karten. Die Vorabfragen per Mail schützen zu 99,9% vor dem Fehlkauf und beim Rest sind sie vor Gericht entscheidend.[/quote] Schön und gut, aber nur graue Theorie. Gehst Du wegen 25 Euro vor Gericht?
@IEHHZITATLeider habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht, sonst würde ich es demonstrativ dort posten.[/quote] ... leider? - ich an Deiner Stelle wär' froh darüber
Naja, sooo schlimm hat's mich auch noch nicht getroffen - ist halt immer auch ne Frage, wie man auf die Leute zugeht.
@Dennis
... na klar gibt's Verkäuferdeutsch, welches auch gewiefte eBay-Dealer beherrschen. Was denkst Du z.B. über diesen Satz: ... gekauft 1982, immer gut funktioniert - lag jetzt jahrelang im Kasten - ungeprüft, müßte aber funktionieren - neue Batterien dabei. Zu erwarten ist, daß das einzig funktionierende - die neuen Batterien sind.
Ein redlicher Verkäufer hätte doch geschrieben: ... biete meine XYZ, die ich 1982 gekauft habe und nun nicht mehr brauche. Trotz Versuches mit neuen Batterien, läuft sie nicht
Beide Versionen beschreiben das gleiche Ding - die erste Version ist nur zwischen den Zeilen als Totalschaden beschrieben. Die zweite Version beschreibt die Realität. Nenn es eBay-Deutsch oder wie auch immer!
Ja, wegen etwas teurerem lohnt sich ja auch dann der ganze Ärger, aber was ist mit dem ganzen Kleinkram? Da ist es völlig unsinnig einen großen Ärger mit Anwalt vom Zaun zu brechen, und deswegen werden solche Auktionen auch öfter gar nicht statt negativ bewertet, was uns wieder zu dem Bewertungsprofil und seinem Informationsgehalt führt.