Hi,
hat schon mal jemand in Dubai Photoeqipment gekauft? Wie ist dort das Preisniveau? Scheichniveau oder steuerfrei?
E.G.
Hi,
hat schon mal jemand in Dubai Photoeqipment gekauft? Wie ist dort das Preisniveau? Scheichniveau oder steuerfrei?
E.G.
Hi Eugene,
ich war in den Jahren 2000 und 2001 in Dubai. Dort habe ich mich nach einem Sigma 17-35 mm Objektiv umgesehen. Der Preis war dort genauso hoch wie in Deutschland bei meinem örtlichen Fachhändler (Nördlingen).
Tipp: In Hong Kong dagegen kannst Du schon mal ein Schnäppchen machen. Man muß hier nur auf die World Wide Warranty achten. Es gibt nämlich auch die sog. Hong Kong Garantie. Dies ist ein Risiko! /ohmy.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ohmy.gif" />
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Zitat von eugene g.
Hi,
hat schon mal jemand in Dubai Photoeqipment gekauft? Wie ist dort das Preisniveau? Scheichniveau oder steuerfrei?
E.G.
Also gekauft hab ich noch nie Photoequipment in Dubai, aber umgeschaut hab
ich mich natürlich.
Pauschal kann man keine Aussage machen, man muss sich die Teile anschauen
und dann die Preise vergleichen. Manches ist ein Schnäppchen anderes
wiederum kostet gleichviel oder mehr als hier.
Vorallem im Duty Free Shop des International Airport von Dubai hab ich für
Elektronik die besten Preise entdeckt.
Gruss
Marco
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Hi,
egal wo auch immer im nicht-EU-Ausland: Der Zoll macht verstärkt Jagd nach Foto- und anderen elektronischer Ware. Wer mit einer neueren Kamera in Nicht-EU-Länder fliegt ist gut beraten, eine Kopie der Kaufquittung mitzuführen, um bei der Wiedereinreise in EU-Bereich keine Schwierigkeiten zu bekommen. Die Zollabgabe ist dabei nicht das Problem, sondern die EUST (allg. Sprachgebrauch in Deutschland: MWST) und ein Vergehen gilt als Steuerhinterziehung mit entsprechenden Folgen. Das Mitführen einer Kaufquittung (bestens natürlich aus einem EU-Land) ist übrigens Pflicht (bei einer Reihe von Waren, u.a. Fotoapparate, GPS-Systeme, Uhren! etc.) oder man rechnet gleich die 16% EUST plus 2,5% Zoll darauf, zeigt alles vor, bezahlt (Abwicklungszeit ca. 1 Std.) und ist (hoffentlich) noch auf der Gewinner-Seite...
MfG
Dieter
Soll das heissen, dass ich - wenn ich z.B. mit meiner Dynax 9 nach Indien fliege - am besten die Kaufquittung mitnehme, damit ich die bei der Einreise nach D vorzeigen kann? /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />
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Das sehe ich als selbstverständlich an, dass man alles ordnungsgemäss versteuert.
Aber von eigenem Fotogerät auch noch Quittungen in den Urlaub mitschleppen, ist wohl mehr als übertrieben.
E.G.
Hi,
also Ingo, die D9 (hab ich selber) ist doch schon ein recht betagter Hobel, den man bereits antiquarisch kaufen kann, da hat der Zoll nur noch ein müdes Lächeln, aber D7...oder so...
...an alle Anderen: Ich bin nicht für die EU-Import-Gesetze und deren Durch- oder Umsetzung verantwortlich, aber schon Geschädigter, der sich alle von mir genannten Belehrungen hat gefallen lassen müssen und von seiner Frau mit einer Kaufquittung von Fotoversand-Brinker (den gibt es wohl nicht mehr?) in Berlin/Tegel ausgelöst wurde.
MfG
Dieter
Der Zoll hat Dich tatsächlich festgehalten, weil Du eine D7analog in der Tasche hattest? Was ist mit Uhren Schmuck, Lederschuhen etc... Die spinnen aber ganz gehörig. Linsen ohne Kamera machen wenig Sinn, das müsste auch ein Zöllner verstehen. Hattest Du zwei bodies dabei?
E.G.
Zitat von mm22mm
die D9 ist doch schon ein recht betagter Hobel, den man bereits antiquarisch kaufen kann, da hat der Zoll nur noch ein müdes Lächeln
/shok.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="shok.gif" /> Will mich da jemand provozieren? /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" /> /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
ZITATaber schon Geschädigter, der sich alle von mir genannten Belehrungen hat gefallen lassen müssen und von seiner Frau mit einer Kaufquittung von Fotoversand-Brinker (den gibt es wohl nicht mehr?) in Berlin/Tegel ausgelöst wurde.[/quote]
/ohmy.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ohmy.gif" /> Das kann doch jetzt nicht wirklich wahr sein, oder?
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ZITATegal wo auch immer im nicht-EU-Ausland: Der Zoll macht verstärkt Jagd nach Foto- und anderen elektronischer Ware. Wer mit einer neueren Kamera in Nicht-EU-Länder fliegt ist gut beraten, eine Kopie der Kaufquittung mitzuführen, um bei der Wiedereinreise in EU-Bereich keine Schwierigkeiten zu bekommen.[/quote]
Ich fliege das eine oder andere Mal ins Ausland und hatte mit weder meiner Maxxum 7 noch mit meiner Leica je Probleme. Am Rande, in Deutschland (wie in den meisten Ländern der freien Welt) gilt die Unschuldsvermutung. Heißt, nicht ich muss nachweisen das ich die Kamera in Deutschland gekauft habe, sondern der Zoll muss mir das Gegenteil nachweisen. Das macht einen bedeutenden Unterschied aus. Es ist natürlich keine Problem für den Zoll über die Seriennummer die Herkunft nachzuweisen, aber die Kaufquittung mit sich zu führen halte ich für groben Unfug.
Eine adäquatere Lösung für das Problem ist es (und viel empfehlenswerter) die Ausrüstung bei der Versicherung der Wahl zu registrieren und zu versichern. Damit ist eine eindeutige Herkunft nachgewiesen. Der Versicherungsschein (oder Nachweis) ist auch in der heimischen Kassette am besten aufgehoben, nicht im Reisegepäck /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
ZITATDie Zollabgabe ist dabei nicht das Problem, sondern die EUST (allg. Sprachgebrauch in Deutschland: MWST) und ein Vergehen gilt als Steuerhinterziehung mit entsprechenden Folgen[/quote]
Das gilt es nicht, sondern als Zollvergehen, das wird nicht minder bestraft, aber es ist nicht vergleichbar, bzw. dasselbe.
ZITATDas Mitführen einer Kaufquittung (bestens natürlich aus einem EU-Land) ist übrigens Pflicht (bei einer Reihe von Waren, u.a. Fotoapparate, GPS-Systeme, Uhren! etc.) oder man rechnet gleich die 16% EUST plus 2,5% Zoll darauf, zeigt alles vor, bezahlt (Abwicklungszeit ca. 1 Std.) und ist (hoffentlich) noch auf der Gewinner-Seite...[/quote]
Es sind nicht 2.5%, sondern 4%. der Einfuhrzoll für optisches Gerät beträgt 4%
Außerdem ist es definitiv falsch das die Kaufquittung mitgeführt werden muss, wie gesagt, bei Einreise bin ich _nicht_ verpflichtet die Herkunft nachzuweisen. Ich bin nach deutschem Recht unschuldig bis mir das Gegenteil nachgewiesen wurde. Diese Aussage steht auch nach Aussage des Hamburger Zolls, denn dort habe ich schon einpaar Durchsuchungen hinter mir und auch ein paar interessantere (blumigere) Diskussionen.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, ich versteure und verzolle alles was ich laut geltendem Recht muss, aber solche Horromärchen sind die Träume des Zolls (und wohl auch einiger Mitglieder hier), nicht die Realität. Ich schleppe ganz sicher nicht die Einkaufsquittungen aller Gegenstände mit die ich mal irgendwie gekauft habe und vielleicht auch einführen könnte und das muss ich auch ganz sicher nicht /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
In gewisser Weise lebt 1984, aber nicht in dieser...
Mark
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Hi,
...Ingo, wenn ich hier erzählt hätte, dass alle IT-Geschädigten stockkonservativ sind, dann hätte ich Dich provozieren wollen...
... die Sache ist Tatsache, die Kamera, die der Zoll beanstandet hatte, war die Dynax 5 meiner Frau, die ich mitnahm, weil ich eigentlich kein Fotoapparat mitnehmen wollte und der so ähnlich wie eine 300D aussieht, jedenfalls in den Augen eines Zollbeamten...
300D hin, Dynax 5 her, ein Zollbeamter macht keine Fehler, nicht vor Dir und nicht vor mir, und eine Quittung war nicht da, aber vorgeschrieben und Gesetz ist Gesetz. Entweder der Kaufbeleg oder Einfuhr mit Steuerhinterziehung + EUST + Strafe (in Geld) + Strafandrohung (vorbestraft) usw. usw.
... ach ja, weißt Du schon wie Korruption jetzt (global-galaktisch) aud deutsch heißt?
MfG
Dieter
ZITAT300D hin, Dynax 5 her, ein Zollbeamter macht keine Fehler, nicht vor Dir und nicht vor mir, und eine Quittung war nicht da, aber vorgeschrieben und Gesetz ist Gesetz. Entweder der Kaufbeleg oder Einfuhr mit Steuerhinterziehung + EUST + Strafe (in Geld) + Strafandrohung (vorbestraft) usw. usw.[/quote]
Ich bin mit einer in den USA gekauften (und ordentlich versteuerten) Maxxum 7 in 6 verschiedenen Schengen-Flughäfen durchsucht worden und bin auch ohne Nachweis der Kaufquittung (oder des Einfuhrbeleges) nicht vorbestraft oder anders drangsaliert worden.
Mark
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Ist das jetzt das, was man als typisch deutsch abqualifiziert?. Angst und Achtung vor der Obrigkeit bis hinein in die grössten Absurditäten, lückenloser Nachweis aller getätigten Ausgaben (die entsprechenden institutsübergreifenden Datenbankabfragen sind bereits Praxis!, Eichel machts möglich! und Quittungen für alles mögliche mitschleppen. Bitte solchen Blödsinn nicht noch propagieren!
Soll der Zoll doch beim Eichel anrufen, wann ich was wo gekauft habe, wenns ihn interessiert. Und wenn ich bar gezahlt habe, hat er eben Pech gehabt.
E.G.
Hi an Alle,
@Mark
ich war nur Opfer! Ob die Belehrungen dem Zollrecht entsprachen entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur 2,5 Std. aufgehalten worden und hätte in einem weniger günstigen Fall mindestens das doppelte der Zeit in Schriftverkehr opfern müssen. Ich will weder diesen (meinen) Fall als exemplarisch ansehen, noch sonstwie bewerten.
Dass andere Leute mit ihren Waren völlig unbehelligt durch unseren Zoll kommen,
das wissen wir doch alle, aber es ist kein Gegenbeweis...
Meine Rede war eigentlich: Jungs, Achtung!, billig ist nicht gleich preiswert.
Sorry, wenn ich dabei einige Fantasien gestört habe.
MfG
Dieter
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