meine D7i ist jetzt 19 Monate alt und das Anzeigeeinstellrad läßt sich sher leicht verstellen. Dann stellte ich fest das es gebrochen ist und rief bei Minolta in Bremen an. Man sagte mir es bestände keine Grantie mehr sondern nur Gewährleistung. Ist es nicht so das seit 2002 in Deutschlanmd eine 2jährige Garantie besteht. Was sind eure Info's und hat schon mal jemand diesen Fehler gehabt?
Die Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Leistung, die der Händler Dir erbringen muß. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie beträgt im Falle Minoltas 1 Jahr. D.h. Du mußt Deinen Händler wegen der Reparatur ansprechen.
mein Problem, die Kamera ist bei Ebay ersteigert mit der Quittung des Käufers. Kaufdatum 12/2002 ! Aussage von Minolta in der Gewährleistung muß ich nachweisen dsa der Fehler vorher schon vorhanden war odre bereits bestand. Da habe ich aber eine andere Info bezüglich der 2jährigen Garantie.
Frank und auch Minolta haben Recht. Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Garantie ist in diesem Fall eine freiwillige Leistung von Minolta und beträgt 1Jahr. Zum Inhalt der Garantie stehen die Garantiebedingungen auf der Garantiekarte.
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe gegenüber dem Verkäufer der Ware und kann bei Gebrauchtgeräten auf ein Jahr verkürzt werden. Für die Gewährleistung gilt: In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, im Falle eines Fehlers oder Defektes an der Kamera muß der Händler Dir beweisen das Du den Fehler/Defekt verursacht hast. Kann er das nicht, wird angenommen der Fehler/Defekt hätte schon beim Kauf bestanden und Du hast die Wahl zwischen Nachbesserung, Umtausch oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags.
Nach den ersten 6 Monaten - 24 Monaten mußt Du beweisen das der Fehler schon beim Kauf der Ware bestand. (wie Dir Minolta schon schrieb)
Deine Möglichkeiten: Wende dich an den, auf der Rechnung angegebenen Händler und schildere dort das Problem. Ist es vom technischen Aufbau des Anzeigeeinstellrades her unmöglich das Du durch Falschbedienung ader anderweitigen Tätigkeiten den Bruch des Rades verursacht haben kannst wird eine kostenfreie Reparatur sicherlich erfolgen.
Sende die Kamera mit der Rechnungsskopie an den Minolta Service und hoffe das Minolta die Gewährleisung übernimmt.
Wende dich an deinen Ebay Partner bei dem Du die Kamera gegen Höchstgebot gekauft hast und versuche das Problem auf diesem Wege zu lösen.
[COLOR=red] Achtung: ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit der Aussagen, dies ist auch keine Rechtsberatung sondern mein persönlicher Kenntnisstand.
#5 von
eisenmeteorit
(
gelöscht
)
, 26.06.2004 19:21
Hallo Dete, ich stehe vor der Entscheidung, mir eine gebrauchte D7 für 300 Euro zu kaufen, habe aber keine Ahnung, ob dieser Preis ok ist. /huh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="huh.gif" /> Der Preisverfall war ja so dramatisch gewesen. Könntest Du mir verraten, was Du für die Kamera bezahlt hast? Ich muß mich bis Montag entscheiden. Von der Leistung der Kamera bin ich jedenfalls beeindruckt.
wohlen mal schauen ob ich über den Händler der die Kamera verkauft hat eine Möglichkeit find das ganze möglichst Kostengünstig zu reparieren.
an Frank Donat
ich habe für die Kamera im Oktober des Jahres 2003 mit diversem Zubehör 630 € bezahlt. Da war die Kamera gerade ein Jahr alt. Bi mit der Leistung genauso wie du zufrieden.