RE: Fotograf als Nebentätigkeit

#16 von obscura ( gelöscht ) , 14.12.2009 12:52

Ein Freund von mir hat sich auch vor einiger Zeit als Fotograf selbsständig gemacht. Er hat dann das ganze auch als Gewerbe angemeldet und ist aber immer noch auf der Suche nach einem geeigneten Gewerberaum. Das scheint ja alles nicht so einfach zu sein was günstiges zu finden.
Ich weiß leider nicht wie das ist wenn man nur Hobbymäßig etwas dazu verdienen möchte ob man dann auch gleich ein Gewerbe anmelden muss. Da gibt es sicherlich ganz klare Vorschriften und am einfachsten ist es sicherlich wenn du dich bei dem zuständigen Finanzamt informierst.


obscura

RE: Fotograf als Nebentätigkeit

#17 von Rhamsis , 14.12.2009 14:02

ZITAT(obscura @ 2009-12-14, 12:52) Ich weiß leider nicht wie das ist wenn man nur Hobbymäßig etwas dazu verdienen möchte ob man dann auch gleich ein Gewerbe anmelden muss.[/quote]

Hobbymäßig und etwas dazu verdienen geht nicht zusammen.
Wenn es Hobby ist, wird nix verdient. Also nur Ausgaben, Spaß und schöne Fotos.
Etwas verdienen ist Einkommen und Gewerbe und damit anmelde- und steuerpflichtig.
Alles andere ist Schwarzarbeit und damit eine Ordnungswidrigkeit!

Wenn Du nur im Bekannten- und Verwandtenkreis fotografierst und dafür Geld bekommt, niemand will eine Rechnung von Dir haben und keiner beschwert sich über die mißlungenen Hochzeitsfotos und meldet Dich beim Gewerbe- und/oder Finanzamt - dann wirst Du "hobbymäßig etwas dazuverdienen" können. Das ist dann eine persönliche Entscheidung, die aber nicht wirklich legal ist. Dieser Situation sollte man sich schon bewußt sein.

Wobei ich 50 bis 200 Euro im Jahr nicht als "dazuverdienen" definieren würde. Von welchen Beträgen gehst Du denn aus?

Gruß
Jürgen


Helmut Newton isst im Restaurant.
Der Koch: "Ihre Fotos gefallen mir, sie haben bestimmt eine gute Kamera"
Newton nach den Essen: "Das Essen war vorzüglich - sie haben bestimmt gute Töpfe"
Das ist meine HomePage mit meiner Galerie.


 
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RE: Fotograf als Nebentätigkeit

#18 von Surkan , 14.12.2009 15:13

ZITAT(Rhamsis @ 2009-12-14, 14:02) Etwas verdienen ist Einkommen und Gewerbe und damit anmelde- und steuerpflichtig.[/quote]

Nicht ganz richtig bzw. nicht deutlich genug:

Selbstständig = auf eigene Rechnung arbeiten
- entweder als Gewerbe treibender (mit Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt - Gewerbeschein)
- oder als Freiberufler (nur mit Meldung beim Finanzamt)

Ob gewerblich oder freiberuflich hängt von der Tätigkeit ab - Stichwort: Katalogberufe.

(hinzu kommen evtl. noch weitere Anmeldung die aber dann von der Tätigkeit abhängig sind)

Surkan


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RE: Fotograf als Nebentätigkeit

#19 von clintup , 14.12.2009 16:38

Wie oben schon erwähnt: Ich muß gar nichts anmelden, aber versteuern. Sind zwei ganz verschiedene Paar Stiefel. (Nebenberuflicher freier Journalist, Text und Bild)


Gruß, clintup


 
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RE: Fotograf als Nebentätigkeit

#20 von ebarwick , 14.12.2009 18:26

ZITAT(fwiesenberg @ 2009-11-11, 11:02) Ein Vorteil der Gewerbeanmeldung ist auch, daß man sich bei fortlaufenden Jahreseinkünften unter 17.500 Euro nach §19Abs.1 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen kann (Stichwort "Kleingewerbe". D.h. man kann zwar keine Vorsteuerabzüge geltend machen, muß aber auch keine Mehrwehrtsteuer/Umsatzsteuer abführen. Das vereinfacht die laufende Buchführung und spart die Umsatzsteuer-Erklärung und etwaige böse finanzielle Überraschungen bei ebendieser.[/quote]

Das ist kein Vorteil. Ich bezahle die Umsatzsteuer gerne, wenn ich sie vorher berechnet habe... Die Vorsteuerabzüge sind mir allemal mehr wert.

Grüße
Erhard


Die Welt ist so, wie man sie sieht.
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RE: Fotograf als Nebentätigkeit

#21 von fwiesenberg , 14.12.2009 18:44

ZITAT(ebarwick @ 2009-12-14, 18:26) ZITAT(fwiesenberg @ 2009-11-11, 11:02) Ein Vorteil der Gewerbeanmeldung ist auch, daß man sich bei fortlaufenden Jahreseinkünften unter 17.500 Euro nach §19Abs.1 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen kann (Stichwort "Kleingewerbe". D.h. man kann zwar keine Vorsteuerabzüge geltend machen, muß aber auch keine Mehrwehrtsteuer/Umsatzsteuer abführen. Das vereinfacht die laufende Buchführung und spart die Umsatzsteuer-Erklärung und etwaige böse finanzielle Überraschungen bei ebendieser.[/quote]

Das ist kein Vorteil. Ich bezahle die Umsatzsteuer gerne, wenn ich sie vorher berechnet habe... Die Vorsteuerabzüge sind mir allemal mehr wert.
[/quote]

Ob es ein Vorteil ist oder nicht hängt davon ab, ob man viele Neuerwerbungen tätigt. ardon:


Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.


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... zur Interpunktion:
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(Terry Pratchett in "Schöne Scheine")

... zur Groß- und Kleinschreibung:
Ich behalte mir vor, Beiträge, die die in unserem Sprachraum allgemein übliche Groß- und Kleinschreibung ohne nachvollziehbare Begründung vermissen lassen, komplett zu ignorieren.


 
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RE: Fotograf als Nebentätigkeit

#22 von clintup , 14.12.2009 19:35

Auch dazu brauche ich kein Gewerbe. Ich liege auch unter dem Grenzbetrag und muß deshalb weder USt. aufbringen noch kann ich sie geltend machen. Ich könnte aber auch beides, wenn es sich für mich lohnen würde.


Gruß, clintup


 
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RE: Fotograf als Nebentätigkeit

#23 von ebarwick , 15.12.2009 22:55

ZITAT(fwiesenberg @ 2009-12-14, 18:44) Ob es ein Vorteil ist oder nicht hängt davon ab, ob man viele Neuerwerbungen tätigt. ardon: [/quote]

Ich versuch ja schon, mich zurückzuhalten, aber speziell bei richtig guten Objektiven werde ich immer wieder schwach...
Allerdings war dieses Jahr auch ein entsprechender Monitor fällig, und abgesehen von Neuanschaffungen gibt es ja noch Verbrauchsmaterialien und etliches an Fotoarbeiten, das lohnt bei mir immer. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Grüße
Erhard


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