ZITAT(clintup @ 2009-11-07, 1:31) ZITAT(matthiaspaul @ 2009-11-07, 0:46) Maßgebend für den Wert ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer, die Portokosten fließen hingegen nicht mit ein.[/quote]
Das erlebe ich aber ständig anders: Unser Zoll berechnet immer alles inkl. Portokosten!
[/quote]
Guter Punkt, ich kenne bei der Berechnung der fälligen Beträge auch beides (mit und ohne Portokosten) aus eigener Erfahrung. Dazu habe ich folgendes gefunden:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_po...ngen/index.html
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/interne...internethandel1
ZITATBemessungsgrundlage Zollwert
Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten).[/quote]
Speziell:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_...ngen/index.html
ZITATMaßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.[/quote]
Aber:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_po...zung/index.html
ZITATBemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.[/quote]
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postver...ndex.html#post2
ZITATIch habe in einem Land, das nicht zur EG gehört, bei einem Versandhaus Waren bestellt. Warum wurden bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer die Transportkosten mit verzollt?
Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung", so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung", kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen.[/quote]
Viele Grüße,
Matthias