ZITAT(rtrechow @ 2009-10-29, 22:24) ZITAT
Für einen in England gekauften EU-Artikel gelten natürlich die u.U. kürzeren Garantiezeiten von Sony UK, auch wenn z.B. Sony Deutschland letztlich die Garantiereparatur übernimmt.[/quote]
Stimme Dir in allem zu außer dem letzten Satz:
für in den meisten europäischen Ländern gekaufte Sony-Fotoprodukte gilt die Sony-Garantie des KÄUFER-Landes:
http://www.sonyuserforum.de/forum/showthre...ght=eu-garantie
Auszug:
ZITATEs gilt immer die Garantiezeit des Landes in dem das Gerät in den Service gebracht wird. Geräte die nicht in einem Land aus dieser Länderlisten gekauft wurden, haben nur Garantie in dem Land, wo es erworben worden ist.[/quote]
[/quote]
Danke für den wichtigen Hinweis, ich bin mir jetzt aber trotzdem nicht sicher, was nun wirklich gilt, schließlich basiert der verlinkte Beitrag nur auf der schriftlichen Aussage eines Hotliners, mit anderen Worten, die hat rechtlich überhaupt keine Relevanz. Bisher habe ich die Garantiebestimmungen von Sony Deutschland jedenfalls immer anders interpretiert. Die sind in diesem Punkt alles andere als deutlich formuliert, schließlich sagt in den für uns interessanten Fällen ein anderes Sony-Unternehmen das Garantieversprechen zu, als das, was die Garantie später einlöst. Trotzdem gehe ich davon aus, daß die Garantieleistung letztlich vom Hersteller des Landes erbracht, d.h. finanziell getragen werden muß, der das Versprechen ursprünglich zugesagt hat, sich also der Hersteller des ausführenden Landes (das innerhalb der EU frei vom Kunden wählbar ist) seine Kosten vom Hersteller ebendieses Landes rückerstatten läßt.
http://support.sony-europe.com/repair/warr?site=odw_de_DE
ZITATSony Garantie
[...]
Im unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr Produkt innerhalb der Garantiezeit einen Defekt aufweist, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler oder ein Mitglied unseres Autorisierten Servicenetzes (ASN) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in anderen in dieser Garantiekarte oder den Begleitbroschüren aufgeführten Ländern (Geltungsbereich der Garantie). [...]
Ihre Garantie
Diese Garantie betrifft Ihr Sony-Produkt, entsprechend der Begleitbroschüre die dem Produkt beilag, vorausgesetzt, das Produkt wurde im Geltungsbereich der Garantie gekauft.
Mit dieser Garantie gewährleistet Sony für den Zeitraum von ZWEI JAHREN , dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des Ersterwerbs keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist. Das Sony-Unternehmen, das die Garantieleistung zusagt und erbringt , wird in dieser Garantiekarte oder der Begleitbroschüre unter demjenigen Land genannt, in dem Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen möchten.[/quote]
Die Garantiebestimmungen bei Sony UK sind derzeit nicht abrufbar, aber finden sich auch in diesem Beitrag:
http://www.mi-fo.de/forum/index.php?showto...st&p=238066
Szenarios:
Ein Brite, der in England eine EU-Alpha-DSLR mit einjähriger Sony UK-Garantie erworben hat, stellt nach anderthalb Jahren ein Problem fest. In England wird diese Kamera nicht mehr auf Garantie repariert werden. Kann er die Kamera dann nach Deutschland zur Garantiereparatur schicken, weil Sony Deutschland eine zweijährige Garantie einräumt?
Ein Deutscher wohnt in England und kauft in Deutschland eine EU-Alpha-DSLRs mit hierzulande zweijähriger Garantie. Kann er diese dann nicht nach anderthalb Jahren bei Sony UK zur Garantiereparatur abgeben? Und wird Sony Deutschland ihm die zweijährige Garantie einräumen, wenn er die Kamera aus England zu einer deutschen Sony-Vertragswerkstatt einschickt?
Die Nationalität des Kunden darf keine Rolle spielen. Eigentlich fällt auch der Wohnort als Kriterium aus, denn der Käufer muß ja schließlich umziehen dürften, ohne daß das Auswirkungen auf die Garantie haben darf. Bleiben also als Kriterien nur das Kaufland und/oder das Reparaturland der Kamera.
Angenommen, in einem Land wird gerne gekauft, in einem anderen gerne gelebt, dann würde der Hersteller des ersten Landes Geld durch Verkäufe verdienen, wohingegen der Hersteller des anderes Landes nur Kosten durch die ganzen Reparaturen hätte. Ein solches System kann nur funktionieren, wenn letztlich der die Kosten trägt, der die Kamera in Verkehr gebracht hat (denn der hat die Garantieleistung in dem von ihm versprochenen Ausmaß in den Kaufpreis eingepreist). Entweder, indem die Garantieleistung nur im Kaufland eingelöst werden kann (was innerhalb der EU nicht der Fall ist) oder indem die verschiedenen Herstellerdependanzen das untereinander verrechnen. Vereinfachen könnte man die Angelegenheit immerhin schon mal dadurch, daß in allen EU-Ländern die gleichen Garantiebestimmungen gelten würden. Aber selbst das ist (oder war) nicht der Fall, wie wir den obigen Auszügen aus den deutschen und englischen Bestimmungen entnehmen können.
Würde nun Sony UK die Garantiereparatur für eine in Deutschland gekaufte Kamera nach anderthalb Jahren ausführen, wäre das eine Benachteiligung, sofern sie sich das Geld für die von Sony Deutschland zugesicherte längere Garantie nicht intern wiederholen können. Würde umgekehrt Sony Deutschland eine englische Kamera nach anderthalb Jahren noch auf Garantie reparieren, könnten sie sich das Geld kaum von Sony UK zurückholen, denn die Kosten dafür sind in diesem Land nicht im Kaufpreis einkalkuliert gewesen. Das ließe sich nur vermeiden, wenn überall innerhalb der EU exakt die gleichen Bestimmungen gelten würden, das ist (oder war) aber nicht der Fall (mal sehen, wie es aussieht, wenn Sony UK die Garantiebestimmungen wieder online gestellt hat).
Mit anderen Worten, sollte die Auskunft des Hotliners richtig sein, dann gibt (oder gab) es einen Fehler in Sonys System, bei dem einige lokale Sony-Unternehmen innerhalb der EU wirtschaftlich gegenüber anderen innerhalb der EU benachteiligt wurden oder werden. Da ich mir nicht vorstellen konnte, daß Sony solche offensichtlichen Szenarios übersehen hat, habe ich die Bestimmungen bisher immer anders "gelesen".
Viele Grüße,
Matthias