ZITAt (stevemark @ 2008-08-16, 15:18) Darüber hinaus denke ich nicht, dass Minolta etwas gegen den Austausch alter Bedienungsanleitungen hat - zahlreiche Bedienungsanleitungen (bis hin zur 9000, zur CLE und und sogar SRT-101) sind ja auf offiziellen Minolta-Sites sowieso noch zum kostenlosen Download bereit:[/quote]
Minolta nicht, aber Konica Minoltas Rechtsabteilung hat z.B. Dyxum das kostenlose Anbieten der Anleitungen zum Download explizit untersagt - und zwar noch lange nach dem 2006-03-31. :-(
http://www.dyxum.com/downloads/index.asp
ZITATWe all know that KM "loves" us; they really "appreciate" all the efforts that are behind dyxum project and most importantly they "care" for their customers.
We have "plenty" of official KM websites that "do" provide manuals for our paid products and there "isn't" any issue as first black frame, backfocus etc because of faulty parts used!
You may think that since they are not longer in photo imaging business they don't care anymore for our little community; but your wrong; in January 2007 we received a request to remove all manuals for download!
Thank you Konica Minolta,
as a owner of dyxum com i can only recommend to all dyxum members to pay the same attention to current (and future) KM products as they do for their faithful customers in the past.
Don't buy Konica Minolta products!
Mladen Sever,
January 25, 2007[/quote]
Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors bzw. Untergang des Herausgebers (zumindest in Deuschland, Österreich und in der Schweiz), sofern eine gewisse Schöpfungshöhe nachweisbar ist. Das kann man bei manchen Anleitungen sicherlich in Zweifel ziehen, bei anderen ist das allerdings mit Sicherheit gegeben. Ausgesuchtes Bildmaterial, wie es in Anleitungen Verwendung findet, liegt ebenfalls sicher über der Schöpfungshöhe. Und wenn der Hersteller die Bilder nicht selbst erstellt, sondern "eingekauft" hat, hängen da vermutlich auch bestimmte Nutzungs- und - sofern Personen abgebildet sind - möglicherweise sogar Persönlichkeitsrechte dran, die nicht einfach so "unterwandert" werden dürfen, indem man ursprünglich nur für den Druck vorgesehene Werke einfach online stellt.
Meines Wissens darf man, sofern ein Werk mindestens zwei Jahre vergriffen ist (davon kann man ausgehen, wenn die Kamera nicht mehr in Produktion ist und die Anleitung nicht mehr vom Hersteller angeboten wird) für den privaten Gebrauch Kopien ziehen (das setzt natürlich das Vorhandensein eines Originals voraus). Das Erzeugen von PDFs und das Onlinestellen ist aber wieder eine ganz andere Geschichte... Außerdem kann sich im Zuge der EU-Harmonisierung in den letzten Jahren allerhand geändert haben, so daß ich da möglicherweise nicht mehr auf dem Laufenden bin.
Diese Einschätzung ist übrigens keineswegs damit gleichzusetzen, daß ich das gut so finde. Liebend gerne würden wir hier sämtliche vorhandenen Betriebsanleitungen zum kostenlosen Download für Euch anbieten.
Viele Grüße,
Matthias