Weiss jemand, wie sich das mit der Garantiedauer für die A1 verhält? Habe im Versand eine A1 mit 3 Jahren Garantie bestellt. (Es gibt ja auch die Möglichkeit die Garantie gegen Aufpreis um 1 Jahr zu verlängern). Auf der Rechnung stehen zwar diese 3 Jahre Garantie. Auf der Garantiekarte von Minolta in der Originalverpackung steht Garantiedauer von einem Jahr. Weiterhin steht dort, die Karte müsse vom Händler ausgefüllt sein.
Gilt nun hier ausschliesslich was auf der Rechnung steht, oder gibt es unterschiedliche Garantiekarten?
Ich dachte eigentlich die Standardgarantie für Minolta Kameras wäre 2 Jahre.
Weiss zu dem Thema jemand genaueres, bzw. was steht auf Euren Karten, und sind die ausgefüllt?
Du mußt generell zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. In Deutschland haben wir seit neustem 2 Jahre Gewährleistung, gewährleistungspflichtig ist jedoch der Verkäufer der Kamera, also nicht unbedingt Minolta. Bzgl. Gewährleistung gilt dann noch, das es die 6 Monatsgrenze gibt, d.h., bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate geht man immer davon aus, daß die Sache beim kauf fehlerhaft war, danach gilt Umkehr der Beweislast, d.h., du mußt nachweisen, daß es sich um einen technischen Defekt der Kamera handelt.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers der Kamera. Der Hersteller kann z.B. Teile aus der Garantie nehmen (z.B. Akkus), da sie als Verschleißteile gelten. Im Ausland (z.B. USA) gibt es nur ein Jahr Garantie, deshalb steht auf der Doumentation des Herstellers meistens nur dieses eine Jahr.
Da auf deiner Rechnung "3 Jahre Garantie" stehen, gehe ich davon aus, daß dies eine Leistung des Händlers ist, die er freiwillig (gegen Aufpreis) erbringt. Da hoffen wir mal, das Du bei einem Laden gekauft hast, den es dann in 3 Jahren noch gibt : /rolleyes.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rolleyes.gif" />
Garantie ist grundsätzlich immer 1 Jahr. Manche Hersteller geben eine Längere Garantie (Zippo Feuerzeuge lebenslang).
In deinem Fall wird der Händler Dir 3 Jahre Haltbarkeit garantieren. Im Problemfall wirst Du dich mit ihm zumzuschlagen haben. Mit den ausgefüllten Karten wird es jeder Händler anders handhaben. Auf jeden Fall wird die Karte in Verbindung mit der Rechnung immer ausreichend sein. Egal ob sie ausgefüllt ist oder nicht.
Vielen Dank für die Antworten. Der Unterschied zur Gewährleistung war mir schon bewusst. Deshalb fragte ich ja auch ausschliesslich zur Garantie Habe heute bei Minolta angerufen: (Minolta Service - Garantieabwicklung) : "in der Regel sind die Garantiekarten bei übers Internet vermittelten Kameras nicht vom Händler ausgefüllt." Besser wäre es-, aber zur Zeit genügt sich Minolta auch mit "nur" der Rechnung, da die Garantiekarte der Kamera in dem Fall ja zeitlich nicht zugeordnet werden kann und somit eigentlich wertlos ist. Sinnvoll wäre es, die Seriennummer steht auf der Rechnung, ist aber meistens auch nicht der Fall.
Die Herstellergarantie von Minolta beschränkt sich auf 1 Jahr. (Kann bei anderen Herstellern aber durchaus anders sein, es gibt auch welche mit zwei Jahren)
Die Aussage "3 Jahre Garantie" die einige Versender anbieten, unter anderem auch zeitweise Quelle- und Otto- Versand, ist hier laut Minolta eindeutig Sache des Händlers. Tritt im zweiten oder dritten Jahr ein Schaden auf, der unter Garantie fallen würde, und die Kamera wird nach Minolta geschickt, muss der Händler in diesem Fall für die Reparaturkosten aufkommen.
Daraus ergibt sich natürlich wie im Vorigen Beitrag die Notwendigkeit, dass der Händler noch zu der Zeit existiert. Aber in der Beziehung kann man wohl bei fast keinem Händler mehr sicher sein.