Wahrscheinlich hatten wir das schon mal, aber ich habe in der Suchfunktion nichts gefunden ...
Habe momentan Stress mit einem Fotohändler in München. Vor 5 Monaten Gebrauchtkamera gekauft, jetzt defekt - Verschlusszeiten im kurzen Bereich stimmen nicht, macht ab 1/60 immer 1/4. Kamera hingebracht, Verkäufer stellt sich dumm mit der Aussage: "Also ob das nun eine 1/125 oder eine 1/4 Sekunde ist, das kann man grundsätzlich nicht heraushören." - Peinlich. Konnte ihn dann doch überzeugen.
Heute bekomme ich Benachrichtitgung, Kamera kann abgeholt werden. Ich fahre hin, dortige Auskunft, Kamera ist nicht mehr zu reparieren. "Gehen Sie zur Kasse, dort bekommen Sie Ihr Geld zurück." Wollte ich eigentlich gar nicht. Die Dame an der Kasse: "Kann ich Ihnen nicht auszahlen, wir geben grundsätzlich nur 3 Monate Gewährleistung. Muss mich erst mit meinen Kollegen beraten, aber die sind alle krank. Melde mich morgen wieder."
Nun meine Fragen:
a) Gibt es eine gesetzlich garantierte Mindestgewährleistungsfrist bei Gebrauchtgeräten (ich meine gelesen zu haben: 1 Jahr, kann nicht unterschritten werden) - oder kann der Händler hiervon abweichen. Es war kein Kommissionsverkauf! Wenn er davon abweichen kann, muss das im Kaufvertrag vermerkt werden? Habe nur den Kassenzettel, da steht nichts drauf, auch kein Hinweis auf die AGBs.
Zwischenanmerkung: Mir ist klar, dass Gewährleistung heißt, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben muss.
b) Falls die Gewährleistung nun doch mehr als drei Monate beträgt: kann ich verlangen, dass die Kamera trotzdem repariert wird? War nämlich ein Schnäppchen, der Händler hat keine Ahnung, was Kameras wert sind.
Ach ja: Ist Foto-Nürbauer, der fotostore am isartor.