weiß jemand wie es Rechtlich und Praktisch aussieht? Also in der Bucht wird ein Objektiv angeboten was als "NEU" deklariert ist. Na ja der Verkäufer wie durch ein Wunder hat keine Rechnung dafür. Wie sieht es jetzt aus wenn ich/jemand das Teil kauft. Es geht dann irgendwann (sagen wir in 5 Monaten) kaputt. Man schickt es nach Bremen und dann? Muss man für die Reparatur bezahlen weil man nicht belegen kann was das Teil gekauft worden ist oder kann KoMi es feststellen wann das Objektiv zu einem Händler geschickt worden ist? (zumindest bei Kameras können die es angeblich nicht)
KM und andere Servicestationen wollen die Rechnung um die Gewährleistungspflicht für sich zu überprüfen. Sie werden ausser an einem sehr kulanten Tag solche Waren nicht annehmen. Zumalen eine auf Gewährleistung erfolgte Reparatur zwangsläufig eine neue Gewährleistungsdauer auf den Gegenstand der Reparatur (nicht die ganze Sache sondern spez. Schaden) erzeugt. Das lädt sich keiner ohne Zwang auf.
In meinen Augen kann da nur etwas faul sein - egal was. Irgendeine Rechnung muss existieren!
Wie schrieb Eugen Huber so schön und treffend: Es "hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.". Du bist mithin vollständig der Kulanz von KoMi/Sony ausgeliefert. Du solltest das Objektiv als gebraucht betrachten und deinen Kaufentscheid ohne Hoffnung auf eine wie auch immer geartete Garantie treffen.
Wenn das gute Stück als "Neu" angeboten wird muss es von einem Händler kommen, der wiederrum muss dir eine Rechnung ausstellen inkl MWST. Wenn er Komi-Händler ist hast du damit den Beleg. Ist aber sehr unwahrscheinlich...
Ich denke mal, dass dein Verkäufer ein privater ist (kannst du aber nachschauen, da die Verkaufskonten bei ebay mittlerweile als privat oder gewerblich gekennzeichnet werden müssen). Wenn er ein privater Verkäufer ist, dann ist das gute Stück auch zwangsläufig gebraucht. Vielleicht "neuwertig" aber keinesfalls neu. Und erstrecht nicht mit 2 Jahren Garantie von Komi/Sony..
ich kenn mich damit nicht so gut aus, aber sagen wir mal, es ist ein Kit-Objektiv... dann könnte er Dir vielleicht eine Kopie der Rechnung geben, falls das vielleicht etwas nutzen würde... ? (Dieses Vorgehen hatte ich schon einmal bei einem Bucht-Angebot gesehen, weiß aber - wie gesagt - nicht, wie da die rechtlichen Regeln sind.)
ZITATeine Garantie gilt i.A. nur für den Erstbesitzer des Gegenstandes. Bei Weiterverkauf erlischt die Garantie. Damit erübrigt sich Deine Frage.[/quote]
nun, das ist allerdings nicht ganz richtig bzw. nur zu Teil. Denn wenn es wirklich so sein soll (definitiv weiß ich es einfach nicht) dann gilt das zwar für die Abwicklung Händler-Käufer aber nicht Hersteller-Endkunde. Es ist zwar laut Gestz der Händler erster Ansprechpartner aber zum einem "kann" er Dich bitten ggf. defekte Ware direkt an den Hersteller zu schicken, zum anderen wenn der Händler nicht mehr da ist (warum auch immer), dann ist automatisch der Hersteller da.
ZITAt (robiwan @ 11.04.2006 - 10:59) nun, das ist allerdings nicht ganz richtig bzw. nur zu Teil. Denn wenn es wirklich so sein soll (definitiv weiß ich es einfach nicht) dann gilt das zwar für die Abwicklung Händler-Käufer aber nicht Hersteller-Endkunde.[/quote]Die Garantie ist in diesem Fall eine freiwillige Leistung des Herstellers. Kann es sein, dass du über die Gewährleistung sprichst?
ZITAt (robiwan @ 11.04.2006 - 10:59) nun, das ist allerdings nicht ganz richtig bzw. nur zu Teil. Denn wenn es wirklich so sein soll (definitiv weiß ich es einfach nicht) dann gilt das zwar für die Abwicklung Händler-Käufer aber nicht Hersteller-Endkunde. Es ist zwar laut Gestz der Händler erster Ansprechpartner aber zum einem "kann" er Dich bitten ggf. defekte Ware direkt an den Hersteller zu schicken, zum anderen wenn der Händler nicht mehr da ist (warum auch immer), dann ist automatisch der Hersteller da.[/quote]
Du verwechselst gerade (freiwillige) Hersteller-Garantie und gesetzlich geregelte Händler-Gewährleistung. Letztere müßte übertragbar sein, erstere unterliegt den Garantie-Bedingungen des Herstellers. Wenn der die Einschränkung macht, seine über die Gewährleistung hinausgehende Garantie auf den Erstkäufer zu beschränken, hat man als Käufer gebrauchter Ware schlechte Karten und ist auf Kulanz des Herstellers angewiesen. Aber die Händler-Gewährleistung bleibt davon unangetastet!
(Zumindest so habe ich das alles bisher verstanden...)