ZITAt ("TMi @ 24. 3. 2006 - 10.59 h) ... heute habe ich von der Post die Mitteilung bekommen, dass die Minolta XK, die ich in Kanada übers Internet gekauft habe, bei der Zolldienststelle liegt.[/quote]
Aha! Da hat ein Zöllner aber gut aufgepaßt ... Pech für dich. Wer Waren, also einzelne Objekte, privat aus dem außereuropäischen Ausland (genauer: von außerhalb der EU) einführt, muß Einfuhrumsatzsteuer und Mehrwertsteuer zahlen. Das macht grob geschätzt ungefähr 20 % des Wertes aus -- also kein Pappenstiel. Wer schon einmal irgendwelche Käufe eingeführt hat, ohne vom Zoll zur Kasse gebeten worden zu sein, hat einfach Glück gehabt ... hin und wieder rutschen dem Zoll schon mal Privatpakete durch ...
Wer eine Rechnung für seinen Kauf hat, kann anschließend die Mehrwertsteuer vom ausländischen Verkäufer zurückerhalten, weil ja die MwSt. doppelt bezahlt wurde. Wer keine formal korrekte Rechnung hat (z. B. bei Gebrauchtwaren oder Privatkäufen), ist leider angeschissen. Denn unseren Fiskus interessiert es einen feuchten Kehricht, ob für die Ware im Ausland irgendwer irgendwann schon einmal MwSt. entrichtet hat. Das ist allein das Problem des Käufers.
ZITAt ("TMi @ 24. 3. 2006 - 10.59 h) Wenn ich die jetzt abhole muss, ich womöglich noch Einfuhrzoll zahlen, obwohl ich mit der Verkäufer abgesprochen hatte, alles nötige zu veranlassen, damit ich kein Zoll zahlen muss. Er versicherte mir, dass ich mir keine Sorgen machen müsse.[/quote]
Das heißt, ihr habt euch zur versuchten Steuerhinterziehung abgesprochen?
ZITAt ("TMi @ 24. 3. 2006 - 10.59 h) Meine Frage: Was kann ich tun, um keinen Zoll zahlen zu müssen?[/quote]
Die Ware liegenlassen.
ZITAt ("TMi @ 24. 3. 2006 - 10.59 h) Kann ich denen vom Zoll vielleicht erklären, dass es sich um ein Geschenk handelt? Soweit ich weiß, sind Geschenke generell zollfreie Ware.[/quote]
Geschenke sind in der Regel zollfrei, stimmt. Aber deine XK ist ja kein Geschenk. So blöd sind die beim Zoll auch nicht; die kennen die üblichen Tricks schon. Der Versuch, die Forderungen des Zollamtes zu umgehen, wäre Steuerhinterziehung ... an deiner Stelle würde ich einfach zahlen und beim nächsten Mal auf den Kauf aus dem Ausland verzichten oder 20 % Aufschlag einrechnen. Das gilt übrigens auch und besonders für Käufe von Waren aus der Schweiz, denn auch die ist Nicht-EU-Land.
-- Olaf