wie viele hier kaufe und verkaufe ich fröhlich Objektive zum Kennenlernen, darunter auch Sigma Optiken.
Nun geht jeder (auch ich - bis vor kurzem) davon aus, das auch auf Sigma Optiken zwei Jahre Garantie sind und wenn was ist, ab zum Sigma Service. Also gibt es beim Weiterverkauf dann gerne die Aussage mit der Rechnung und der Restgarantie von soundsoviel Monaten.
Nun ist Sigma eben Sigma und meines Wissens der einzige Laden, der eine Garantie nach dem Weiterverkauf durch den Erstkäufer ausschließt. :shock:
Also ob sich dadurch etwas am Gerät ändern würde. Irgendwie ist das das letzte.
Damit ist der Wiederverkaufswert von im Internet (billig) gekauften Sigma Optiken ja eigentlich geringer, da auf der Rechnung groß und breit der Erstkäufer draufsteht - und damit ein halbes Jahr altes Objektiv keine Garantie mehr hat - oder? Und mit zwei Jahre Händlergarantie über einen Webversender eine Reparatur abzuwickeln dürfte auch kein Zuckerschlecken sein, wenn man nicht der eigentliche Käufer ist.
Besser scheint da der Kauf im Laden zu sein, denn bei einer nicht personalisierten Rechnung dürfte es Sigma schwer fallen, nachzuweisen ob das nun erste, zweite oder dritte Hand ist. Vielleicht tut diese Erkenntnis dem Einzelhandel auch mal ganz gut.
Wollt ich nur mal in den Raum stellen, denn so richtig bekannt scheint das nicht zu sein und fast alle Anbieter in der Bucht liegen demnach falsch mit ihren Restgarantieaussagen.
Das ist eigentlich üblich und ganz normal, daß die Hersteller-Garantie für irgendein Produkt stets nur für den Erstkäufer gilt ... Abweichungen von dieser Regel gibt es wohl, sind aber eher selten und beruhen oft genug gar nur auf Kulanz.
ZITATWollt ich nur mal in den Raum stellen, denn so richtig bekannt scheint das nicht zu sein und fast alle Anbieter in der Bucht liegen demnach falsch mit ihren Restgarantieaussagen.[/quote] Nicht unbedingt, man kann die Aussagen auch so auslegen, dass die Anbieter bereit sind, ihre eigenen Garantieansprüche an des Käuferst statt geltend zu machen. Dies dürfte allerdings schwer durchzusetzen sein.
man muß hier natürlich unterscheiden. Ist es Garantie oder Gewährleistung. Die wenigsten Hersteller geben eine sogenannte 2 Jahres HerstellerGARANTIE.
Die 2 Jahre Gewährleistung erhalte ich über den Händler wo ich gekauft habe und wenn der in seinem E-Bay ... Text stehen hat: ... noch zum Schluss das übliche, es handelt sich um einen ... dann lehnt er diese Arbeit ab, da er sonst selbst das Gerät (und somit auch das Risiko) einschicken muss.
Ich frage immer nach der Originalrechnung, wenn die beigelegt wird, dann habe damit beim Ursprungshändler Gewährleistung.
@Lenni ZITATIch frage immer nach der Originalrechnung, wenn die beigelegt wird, dann habe damit beim Ursprungshändler Gewährleistung.[/quote]
Die Sache hat nur einen Haken: Die Beweispflicht liegt nach einem halben Jahr beim Käufer. Wenn auf der Rechnung ein Name steht und hat ein Käuferwechsel stattgefunden, wirst Du das Vorhandensein der Fehlerhaftigkeit bereits beim Kauf nie und nimmer beweisen können...
Im Übrigen sagt SIGMA klipp und klar was Sache ist, das ist normalerweise längst nicht so eindeutig formuliert wie hier! Da hat O1af vollkommen recht!
So eindeutig wie bei Sigma kenne ich es auch nicht. Mir hat es ein Rechtsverdreher mal so beigebracht, deshalb auch mein Weg mit der Rechnung.
Der Verkäufer gibt 2 Jahre Gewährleistung auf das Produkt ab Kaufdatum. Wenn auf der Rechnung nix anderes steht, sehe ich da auch Schwarz.
Ein Standardtext lautet z.B. ... wir gewähren für die bei uns erworbenen Neugeräte ... 2 Jahre Gewährleistung.
Aber ich bin kein Notar, möchte auch nichts neues anstoßen. In dem Beispiel von Sigma hat nicht der Käufer das Nachsehen, sondern der Händler, da er 2 Jahre Gewährleistung geben muss -- natürlich je nach AGB von ihm -- und er bekommt kein Geld zurück bzw. kein Austauschobjektiv von Sigma.
Der Thread ist nicht schlecht, das werde ich mal von unserem Rechtsverdreher gegenlesen lassen.
Garantie hin, Gewährleistung her: eine freundliche Ansprache per Brief oder am Telfon kann einem abseits aller rechtlichen Begebenheiten Tür und Tor zur kulanten Behandlung eines Problems öffnen.
#8 von
Daniel Kuhne
(
gelöscht
)
, 18.01.2006 00:06
Krasses Ding! Da kann ich ja richtig froh sein, daß ich für mein gebrauchtes Canon 28-135 IS USM die 50,- Cashback bekommen habe /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" /> Und das, obwohl auf der Rechnungskopie fett und breit der Name des Erstbesitzers stand.
ZITATIch frage immer nach der Originalrechnung, wenn die beigelegt wird, dann habe damit beim Ursprungshändler Gewährleistung.[/quote]
Genau: Die gesetzliche Gewährleistung, d.h. die Pflicht des Händlers, bei dem ich das Objektiv gekauft habe, zur Nachbesserung, beseht immer, sofern man als Käufer Verbraucher und nicht selbst Kaufmann i. S. d. HGB (Handelsgesetzbuch) ist. Also: Wozu die Panik?
Ich kann das Problem hier auch nicht so ganz nachvollziehen. Wenn es ein Problem mit irgendeinem Produkt gibt, ist der Händler mein Ansprechpartner. Der möchte einen Kaufbeleg sehen. Und an diesem Punkt wurde ich noch nie nach meinem Ausweis gefragt. Eigentlich egal ob nun bei einem Versand oder vor Ort.
Zitat von huibuhWenn es ein Problem mit irgendeinem Produkt gibt, ist der Händler mein Ansprechpartner.
Nicht, wenn es um einen Garantieanspruch geht. Und wenn die Garantie länger als 6 Monate gilt, ist das uU. der bessere Weg, als dem Händler zu beweisen, dass der Mangel schon von vorneherin bestand.