Zitat von DanielMS
Zitat von matthiaspaul
Entweder es stimmt, was der OP schrieb, daß er vom Händler einen Akku
mit der Aufschrift "Replacement" bekommen hat, dann kann er auch ohne
irgendwelche Probleme den Namen des Händlers nennen, solange es keine
Schmähung, sondern eine *sachliche* Darstellung des Vorfalls bleibt.
Nur wenn man nicht die Wahrheit sagt, braucht man Angst vor (dann aller-
dings auch berechtigten) Konsequenzen zu haben.
Du meinst also, ich habe mir das ausgedacht, weil ich den Namen des Händlers nicht erwähnt habe? Da fehlen mir jetzt echt die Worte.
Um Gottes Willen, nein!
Ich zweifle Deine Aussage in keiner Weise an, es ging mir nur darum
aufzuzeigen, daß Du eigentlich nichts befürchten mußt, wenn Du konkret
Namen nennst - denn es hat sich ja offensichtlich genau so zugetragen.
Du darfst Dich halt nur nicht zu Aussagen versteigen, daß xyz Dich
"betuppen" wollte (dafür hast Du noch keinen Beweis), sondern nur
sachlich schildern, was genau passiert ist (daß Du einen Replacement-
Akku statt des Originals bekommen hast, warum auch immer). Das hat
mit Rufmord oder Geschäftsschädigung nichts zu tun, insofern kann
Dir der Händler absolut nichts. Der Rest klärt sich von selbst:
Denn wenn's nur ein Einzelfall war, wird sich sonst niemand melden,
der sagt: "Stimmt, bei mir war das auch so!" Schon ist der Händler
entlastet. Wenn's aber 'ne Masche des Händlers ist, könnten sich
andere zu Wort melden. Dann ist's Pech für den Händler, daß die
Sache aufgeflogen ist. Damit ist natürlich immer noch nicht gesagt,
daß er Dich betuppen wollte, es kann auch sein, daß er von seinem
Lieferanten über's Ohr gehauen wurde und das nicht bemerkt hat.
Nichtsdestotrotz muß er Dir (und den anderen) gegenüber für
den Schaden aufkommen und kann das dann gegenüber seinem
Lieferanten geltend machen.
Meldet sich niemand, kann das allerdings auch bedeuten, daß nur
niemand der Betroffenen diesen Thread hier liest, aber bei tausenden
von Mitgliedern ist das schon relativ unwahrscheinlich, daß niemand
sonst hier im Forum das Problem hatte, wenn es kein Einzelfall war.
Mein Punkt ist nur: Wenn niemand Namen nennt, wird man eine *mögliche*
Masche auch nicht aufdecken können, da keine Vergleichbarkeit zwischen
verschiedenen Fällen besteht. Unterschiedlichen Händlern könnte ja unabhängig
voneinander ein Versehen unterlaufen sein...
Viele Grüße,
Matthias